Logo von MeiDresden.de

Einweggeschirr aus Plastik bei der Speise- und Getränkeausgabe soll auf Dresdens Märkten und Festen bald der Vergangenheit angehören

 

Einweggeschirr aus Plastik bei der Speise- und Getränkeausgabe soll auf Dresdens Märkten und Festen bald der Vergangenheit angehören. Dafür hat Umweltbürgermeisterin Eva Jähnigen eine Vorlage erarbeiten lassen, in der aufgezeigt wird, welche städtischen Satzungen geändert werden müssen, damit demnächst so viel Einweggeschirr wie möglich vermieden werden kann. Das soll auch Klarheit für die Vielzahl der Händler und Veranstalter schaffen. Ob die Satzungsänderungen umgesetzt werden, entscheidet der Stadtrat.

Foto: MeiDresden.deFoto: MeiDresden.de

Jede Säule, die dazu beiträgt, dass Dresden seine Stadtsauberkeit verbessert und seine Klimaschutzziele erreicht, ist sinnvoll. Abfallvermeidende Maßnahmen leisten darüber hinaus einen besonderen Beitrag, da oftmals bereits intensive Herstellungsprozesse vermieden werden können. 2019 hat der Stadtrat diesen Prozess angeschoben und ich hoffe, er unterstützt uns jetzt bei der Umsetzung. Damit gemeinsames Verwaltungshandeln zur Vermeidung von Verpackungsabfällen im Rahmen von Veranstaltungen und zu einer verbesserten Stadtsauberkeit beiträgt, ist die Vorlage ein wirkungsvolles Instrument.

Umweltbürgermeisterin Eva Jähnigen

Foto: © MeiDresden.deFoto: © MeiDresden.de

Folgende städtische Satzungen sollen dazu geändert werden:
• Abfallwirtschaftssatzung
• Sondernutzungssatzung
• spezielle Sondernutzungssatzung
• Grünanlagensatzung
• Wochenmarktsatzung
• Jahr- und Spezialmarktsatzung
• Stadtfestsatzung

Im Dezember 2019 hatte der Dresdner Stadtrat den Antrag „Dresdens Märkte und Feste plastikfrei“ (A0565/19) beschlossen. Aufgrund der über zwei Jahre andauernden Corona-Pandemie gab es kaum Großveranstaltungen auf städtischen Flächen. Darüber hinaus haben sich seit 2019 die rechtlichen Rahmenbedingungen stark geändert: Im gleichen Jahr verabschiedete die Europäische Union die Einwegkunststoff-Richtlinie, im Juli 2021 trat die deutsche Einwegkunststoffverbotsverordnung (EWKVerbotsV) in Kraft, seit 2022 sind Plastiktüten mit Wandstärken von 15-50 µm verboten und seit 2023 gilt die Mehrwegangebotspflicht. Ab 2025 können Kommunen Gelder aus dem Einwegkunststofffonds beantragen.

Quelle: Landeshauptstadt Dresden