Logo von MeiDresden.de

MeiDresden.de  26.05.2020  10:26 Uhr - Wie das Innenministerium in Prag mitteilte werden die allgemeinen Grenzkontrollen eingestellt und alle Grenzübergänge zu Deutschland und Österreich sind wieder offen. Doch noch dürfen Touristen aus Deutschland nicht nach Tschechien fahren! Es besteht weiterhin ein Einreiseverbot. Die Tschechische Republik wird aufgrund des Tourismus noch keine Einreise in ihr Hoheitsgebiet gestatten, und die Einreisebedingungen werden weiterhin durch Maßnahmen des Gesundheitsministeriums geregelt.

Foto: MeiDresden.de

Google-Übersetzung:

Die allgemeinen Grenzkontrollen gehen zu Ende und alle Grenzübergänge mit Deutschland und Österreich öffnen sich

Heute, am 25. Mai 2020, hat die Regierung den Vorschlag des Innenministers Jan Hamáček (CSSD) gebilligt, das Regime an den Grenzen zu Deutschland und Österreich zu ändern. Ab dem 26. Mai 2020 werden umfassende und systematische Grenzkontrollen beendet und alle Straßen- und Schienenübergänge mit beiden Ländern geöffnet. Die Verpflichtung zu einem negativen Test für covid-19 bleibt bestehen, ebenso wie eine Maßnahme, die es Touristen nicht erlaubt, in die Tschechische Republik einzureisen.

Im Rahmen der Lockerung der Bedingungen werden Kontrollen an den Grenzen zu Deutschland und Österreich gezielt und zufällig durchgeführt, und die Polizei wird nicht jeden Passagier kontrollieren. Die Orte werden von der Polizei auf der Grundlage einer epidemiologischen Risikobewertung in Zusammenarbeit mit Hygienikern flexibel ausgewählt. Dies wird den Personalbestand der Polizeikontrollen erheblich reduzieren und mehr Punkte für Grenzüberschreitungen eröffnen.

 "Ab Dienstag öffnen wir alle Bahn- und Straßenübergänge mit Deutschland und Österreich sowie den Flussübergang Hřensko und heben umfassende Grenzkontrollen auf. Wir haben mit unseren deutschen und österreichischen Kollegen verhandelt, damit die Bedingungen auch für sie ähnlich sind “, sagte Jan Hamáček und fügte hinzu, dass es möglich sein wird, die Grenze an den angegebenen Orten ohne zeitliche Begrenzung zu überqueren. Für Flüge im Schengen-Raum stehen die Flughäfen Brno / Tuřany, Karlsbad, Ostrava / Mošnov, Pardubice, Prag / Ruzyně und Prag / Kbely zur Verfügung.

Der Schutz der Binnengrenzen gilt bis zum 13. Juni 2020 und das Überschreiten von Grenzen außerhalb ausgewiesener Orte ist bis dahin noch verboten. Die Tschechische Republik wird aufgrund des Tourismus noch keine Einreise in ihr Hoheitsgebiet gestatten, und die Einreisebedingungen werden weiterhin durch Maßnahmen des Gesundheitsministeriums geregelt (mehr hier).

An den Grenzen zur Slowakei und zu Polen bleibt die Wiedereinführung des Binnengrenzschutzes durch Polen und die Slowakei bestehen. Auch hier müssen die Menschen auf tschechischer Seite mit gezielten und zufälligen Kontrollen an Orten rechnen, an denen Grenzen überschritten werden können, aber die polnische und die slowakische Partei entscheiden.

Nach dem Gesetz zum Schutz der öffentlichen Gesundheit kann eine Geldstrafe von bis zu 1.000.000 CZK wegen Nichteinhaltung der Schutzmaßnahme des Gesundheitsministeriums verhängt werden. Dazu gehören die Nichteinhaltung der Bedingung, einen negativen Test einzureichen, die Nichteinhaltung der Quarantäne oder die illegale Einreise.

Das Überschreiten der Binnengrenze außerhalb des für das Überqueren der Binnengrenze bestimmten Ortes oder das absichtliche Vermeiden der Kontrolle ist eine Straftat nach dem Gesetz zum Schutz der Staatsgrenzen mit der Möglichkeit einer Geldstrafe von bis zu 50.000 Kronen. Die Schengen-Außengrenze wird mit wenigen Ausnahmen mindestens bis zum 15. Juni 2020 geschlossen.

Quelle: https://www.mvcr.cz/clanek/konci-plosne-kontroly-na-hranicich-oteviraji-se-vsechny-hranicni-prechody-s-nemeckem-a-rakouskem.aspx