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In Dresden werden immer mehr "Grüne-Pfeile" an den Ampelanlagen abgebaut. Als Grund wird die Unfallgefahr angegeben.

Ende 2019 waren in der Landeshauptstadt Dresden insgesamt 239 Grünpfeile montiert. Nach offiziellem Abschluss der Unfallzahlen des Jahres 2019 durch die Polizei erfolgt eine erneute Prüfung des Unfallgeschehens an Knotenpunktszufahrten mit Grünpfeilen, so die Stadtverwaltung. Am Knotenpunkt Pillnitzer Straße/Steinstraße wurde in der Zufahrt Steinstraße eine Häufung von Unfällen, bei denen der Grünpfeil ein unfallbegünstigender Faktor war, registriert. Der Grünpfeil an der Signalsteuerung der Lichtsignalanlage wurde indessen abgebaut.

Immer mehr "Grüne Pfeile" sterben in Dresden aus   Foto: MeiDresden.de

Wie das Presseamt der LH Dresden auf Nachfrage mitteilte wurden im Zeitraum Januar 2017 bis Dezember 2019 wurden in Dresden insgesamt 21 Grünpfeile dauerhaft abmontiert. Unter anderem an Bergartenstraße/Hüblerstraße, Teplitzer Straße/Caspar-David-Friedrich-Straße/Heinrich-Zille-Straße,Antonstraße/Leipziger Straße und der Budapester Straße/Josephinenstraße.

Grünpfeile dürfen nur angeordnet werden, wenn die Einsatzkriterien gemäß der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) zu § 37 Abs. XI StVO eingehalten sind. Gemäß dieser Verwaltungsvorschrift ist das Unfallgeschehen für Knotenpunktzufahrten mit Grünpfeil regelmäßig auszuwerten. Im Falle einer Häufung von Unfällen, bei denen der Grünpfeil ein unfallbegünstigender Faktor war, ist der Grünpfeil zu entfernen, soweit nicht verkehrstechnische Verbesserungen möglich sind.

Immer mehr "Grüne Pfeile" sterben in Dresden aus   Foto: MeiDresden.de

Im Zeitraum Januar 2017 bis Dezember 2019 wurden in Dresden insgesamt 21 Grünpfeile an folgenden Standorten dauerhaft abmontiert:

Bergartenstraße/Hüblerstraße (Zufahrt Hüblerstraße Ost):

Das Ausschlusskriterium nach Verwaltungsvorschrift StVO zu § 37 Absatz 2 StVO, Nr. XI Punkt 1 liegt vor: Keine ausreichende Sicht auf den Fußgänger- und Fahrzeugverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtung.

Teplitzer Straße/Caspar-David-Friedrich-Straße/Heinrich-Zille-Straße

(Zufahrt Caspar-David-Friedrich-Straße):

Das Ausschlusskriterium nach Verwaltungsvorschrift StVO zu § 37 Absatz 2 StVO, Nr. XI Punkt 3 liegt vor: Im Zeitraum von drei Jahren zwei oder mehr Unfälle mit Personenschaden, bei denen der Grünpfeil unfallbegünstigender Faktor war.

Antonstraße/Leipziger Straße (Zufahrt Leipziger Straße):

Das Ausschlusskriterium nach Verwaltungsvorschrift StVO zu § 37 Absatz 2 StVO, Nr. XI Punkt 1 d liegt vor: Beim Abbiegen müssen Gleise von Schienenfahrzeugen gekreuzt oder befahren werden.

Reicker Straße/Rayskistraße (Zufahrt Rayskistraße Süd):

Das Ausschlusskriterium nach Verwaltungsvorschrift StVO zu § 37 Absatz 2 StVO, Nr. XI Punkt 1 liegt vor: Keine ausreichende Sicht auf den Fußgänger- und Fahrzeugverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtung.

Budapester Straße/Josephinenstraße (Zufahrt Budapester Straße):

Das Ausschlusskriterium nach Verwaltungsvorschrift StVO zu § 37 Absatz 2 StVO, Nr. XI Punkt 1 a liegt vor: Nach Änderung der Signalsteuerung wird dem entgegenkommenden Verkehr konfliktfreies Abbiegen nach links signalisiert.

Budapester Straße/Josephinenstraße (Zufahrt Josephinenstraße Nord):

Das Ausschlusskriterium nach Verwaltungsvorschrift StVO zu § 37 Absatz 2 StVO, Nr. XI Punkt 1 g liegt vor: Lichtsignalanlage dient der Schulwegsicherung.

Käthe-Kollwitz-Ufer/Rampe Fetscherstraße West (Zufahrt Rampe

Fetscherstraße):

Installation eines zweifeldigen Richtungssignalgeber (Gelb/Grün)

Hansastraße/Hechtstraße/Maxim-Gorki-Straße (Zufahrt Hansastraße Süd):

Das Ausschlusskriterium nach Verwaltungsvorschrift StVO zu § 37 Absatz 2 StVO, Nr. XI Punkt 1 a liegt vor: Nach Änderung der Signalsteuerung wird dem entgegenkommenden Verkehr konfliktfreies Abbiegen nach links signalisiert.

Dohnaer Straße/Lockwitztalstraße (Zufahrt Lockwitztalstraße):

Das Ausschlusskriterium nach Verwaltungsvorschrift StVO zu § 37 Absatz 2 StVO, Nr. XI Punkt 1 liegt vor: Keine ausreichende Sicht auf den Fußgänger- und Fahrzeugverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtung.

Wasaplatz (Zufahrt Lockwitzer Straße):

Das Ausschlusskriterium nach Verwaltungsvorschrift StVO zu § 37 Absatz 2 StVO, Nr. XI Punkt 1 d liegt vor: Beim Abbiegen müssen Gleise von Schienenfahrzeugen gekreuzt oder befahren werden.

Wasaplatz Zufahrt Nebenfahrbahn:

Das Ausschlusskriterium nach Verwaltungsvorschrift StVO zu § 37 Absatz 2 StVO, Nr. XI Punkt 1 d liegt vor: Beim Abbiegen müssen Gleise von Schienenfahrzeugen gekreuzt oder befahren werden.

Wasaplatz (Zufahrt Caspar-David-Friedrich-Straße):

Das Ausschlusskriterium nach Verwaltungsvorschrift StVO zu § 37 Absatz 2 StVO, Nr. XI Punkt 1 d liegt vor: Beim Abbiegen müssen Gleise von Schienenfahrzeugen gekreuzt oder befahren werden.

Tiergartenstraße/Franz-Liszt-Straße (Zufahrt Franz-Liszt-Straße):

Das Ausschlusskriterium nach Verwaltungsvorschrift StVO zu § 37 Absatz 2 StVO, Nr. XI Punkt 1 d liegt vor: Beim Abbiegen müssen Gleise von Schienenfahrzeugen gekreuzt oder befahren werden.

Bürgerwiese/St. Petersburger Straße (Zufahrt Bürgerwiese):

Das Ausschlusskriterium nach Verwaltungsvorschrift StVO zu § 37 Absatz 2 StVO, Nr. XI Punkt 3 liegt vor: Im Zeitraum von drei Jahren zwei oder mehr Unfälle mit Personenschaden, bei denen der Grünpfeil unfallbegünstigender Faktor war.

Kesselsdorfer Straße/ehemaliger Baumarkt Rückbau Lichtzeichenanlage

Kesselsdorfer Straße/ehemaliger Baumarkt Rückbau Lichtzeichenanlage

Tharandter Straße/Kesselsdorfer Straße (Zufahrt Kesselsdorfer Straße) Anpassung/Umbau der Lichtzeichenanlage im Zuge Zentralhaltestelle

Tharandter Straße/Kesselsdorfer Straße (Zufahrt Tharandter Straße) Anpassung/Umbau der Lichtzeichenanlage im Zuge Zentralhaltestelle

Käthe-Kollwitz-Ufer/Steinstraße (Zufahrt Steinstraße):

Das Ausschlusskriterium nach Verwaltungsvorschrift StVO zu § 37 Absatz 2 StVO, Nr. XI Punkt 1 g liegt vor: Lichtsignalanlage dient der Schulwegsicherung.

Körnerplatz (Grünpfeil in der Zufahrt Schillerstraße):

Das Ausschlusskriterium nach Verwaltungsvorschrift StVO zu § 37 Absatz 2 StVO, Nr. XI Punkt 3 liegt vor: Im Zeitraum von drei Jahren zwei oder mehr Unfälle mit Personenschaden, bei denen der Grünpfeil unfallbegünstigender Faktor war.

Dohnaer Straße/Tornaer Straße (Zufahrt Tornaer Straße):

Das Ausschlusskriterium nach Verwaltungsvorschrift StVO zu § 37 Absatz 2 StVO, Nr. XI Punkt 3 liegt vor: Im Zeitraum von drei Jahren zwei oder mehr Unfälle mit Personenschaden, bei denen der Grünpfeil unfallbegünstigender Faktor war.