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Sachsen/Dresden. Ab dem 1. März informieren Sachsenforst und der Deutsche Wetterdienst wieder über die örtliche Waldbrandgefahr in Sachsen.

Ab dem 1. März informieren Sachsenforst und der Deutsche Wetterdienst wieder über die örtliche Waldbrandgefahr in Sachsen. Bis zum Oktober wird nun tagaktuell die Waldbrandgefahrenstufe für 31 sächsische Vorhersageregionen berechnet und bekanntgegeben. Dabei sind die letzten Schneefelder vor kurzem erst getaut. Drohen jetzt schon Waldbrände?Falk Böttcher, Agrarmeteorologe beim Deutschen Wetterdienst, beschreibt die aktuelle Situation: »Obwohl es in den Wintermonaten im Flächenmittel in Sachsen keinen ausreichenden Niederschlag gab, sind die oberen Bodenschichten ausreichend mit Wasser gefüllt.« Aber gerade die letzten Tage mit milden Temperaturen, Wind und viel Sonne führen dazu, dass die Streuschicht des Waldes und die oberen Bodenschichten schnell austrocknen. »Und die sind entscheidend für die Waldbrandgefahr«, betont Böttcher. So sank die dort gespeicherte pflanzenverfügbare Wassermenge in leichten Böden in der letzten Woche wieder um zehn Prozent. Der aktuelle Ausblick lässt erwarten, dass der März etwas zu mild und niederschlagsarm beginnen wird. Dadurch kann die Waldbrandgefahr auch früh im Jahr schnell steigen.

Waldbrandgefahr im Blick - Die neue Waldbrandsaison startet am 1. März   Foto: SymbolfotoWaldbrandgefahr im Blick - Die neue Waldbrandsaison startet am 1. März Foto: Symbolfoto

109 Waldbrände in Sachsen im Jahr 2020

Sachsens Forstminister Wolfram Günther bittet in dem Zusammenhang alle Besucherinnen und Besucher, sich an die Regeln zu halten und Waldbrände zu verhüten. Günther: »Die sächsischen Wälder standen in den letzten Jahren unter starkem Stress. Borkenkäfer, Stürme und Dürre haben bereits riesige ökologische und wirtschaftliche Schäden verursacht. Auch vor diesem Hintergrund lautet meine dringende Bitte, sich verantwortungsvoll zu verhalten, im Wald nicht zu rauchen, kein Feuer zu machen und nur auf ausgewiesenen Parkplätzen zu parken.«

Waldbrände standen in den vergangenen Trockenjahren häufig im Fokus. So auch im vergangenen Jahr: Bei insgesamt 109 registrierten Waldbränden fielen fast 33 Hektar Wald in Sachsen den Flammen zum Opfer (2018: 195 Waldbrände mit einer Gesamtfläche von 240 Hektar; 2019: 153 Waldbrände mit einer Gesamtfläche von 41,5 Hektar). In den meisten Fällen war menschliches Verhalten Ursache der Brände. Nur zwei der 109 registrierten Waldbrände 2020 konnten auf natürliche Ursachen wie Blitzeinschlag zurückgeführt werden, jedoch 82 auf Fahrlässigkeit und elf auf Vorsatz. In 14 Fällen war die Ursache für den Brand unbekannt.

Waldbrandschutz - darauf müssen Waldbesucher achten

Für den Waldbrandschutz gilt grundsätzlich: Der Umgang mit offenem Feuer im Wald und in dessen Nähe (bis in 100 Meter Entfernung) ist in Sachsen ganzjährig verboten. Darunter fallen unter anderem das Rauchen und Grillen oder das Zünden von Lagerfeuern. Ausnahmen müssen durch die zuständigen unteren Forstbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte genehmigt werden. Aber auch Zufahrtswege zu Waldgebieten müssen für Rettungsfahrzeuge immer freigehalten werden. Neben offenem Feuer gehen auch Gefahren durch aufgeheizte Katalysatoren von abgestellten Fahrzeugen auf trockener Bodenvegetation aus. Wer einen Waldbrand entdeckt, ist verpflichtet, unverzüglich einen Notruf abzusetzen. Durch das schnelle Eingreifen der Feuerwehr kann eine weitere Ausbreitung von Waldbränden in den meisten Fällen effektiv verhindert werden.

Mit der kostenlosen App »Waldbrandgefahr Sachsen« von Sachsenforst ist Waldbrandschutz mobil und einfach. Waldbesucher, -besitzer und im Wald tätige Forstdienstleister können darin schnell und unkompliziert auf Informationen zur örtlichen Waldbrandgefahrensituation und zum richtigen Verhalten vor und im Brandfall zugreifen. Über die integrierte Notruf- und Standort-Funktion kann jeder einen aktiven Beitrag zum Waldbrandschutz und zu seiner Sicherheit leisten.

Dank der GPS-gestützten Standortermittlung sind die exakte Position des Brandortes und der nächstgelegene Rettungspunkt im Wald leicht zu ermitteln. Mit der »brandneuen« App-Version wurde die Barrierefreiheit für Benutzer mit einer Grün-Rot-Sehschwäche durch die Verwendung einer neuen Farbskala deutlich verbessert. Eine weitere Neuerung ist die Bereitstellung von Push-Nachrichten, die automatisch über eine Erhöhung oder Verringerung der Waldbrandgefahr informieren. App-Nutzer können selbst über die Gerätekonfiguration entscheiden, ob sie diesen Service nutzen und für welche, von ihnen favorisierten Vorhersageregionen sie Push-Nachrichten empfangen möchten. Die Waldbrand-App und die neuen Updates sind in allen gut sortierten App-Stores kostenfrei erhältlich.

Die aktuelle Waldbrandgefahrenstufe und Informationen zu Sachsenforst finden Sie auf www.sachsenforst.de. Den Deutschen Wetterdienst und aktuelle Informationen zu Wetter und Klima finden Sie unter www.dwd.de. Ausführliche Informationen zur Überwachung der Waldbrandgefahr finden Sie im Waldportal Sachsen (www.wald.sachsen.de/waldbrandgefaehrdung-4186.html).

Quelle: Staatsbetrieb Sachsenforst


Waldbrandgefahrenstufe 1: Sehr geringe Gefahr
Der Wald kann ohne Einschränkungen betreten werden.

Waldbrandgefahrenstufe 2: Geringe Gefahr
Um Zündquellen zu vermeiden, ist erhöhte Vorsicht geboten. Fahrzeuge nicht auf Waldparkplätzen mit trockener Bodenvegetation abstellen.

Waldbrandgefahrenstufe 3: Mittlere Gefahr
Die Waldbrandgefahr ist erhöht. Das Betreten des Waldes ist erlaubt, bei der Nutzung von Waldparkplätzen ist erhöhte Vorsicht geboten.

Waldbrandgefahrenstufe 4: Hohe Gefahr
Die Forstbehörde darf den Wald sperren. Öffentliche Straßen und Wege sowie Waldwege aller Arten sollten nicht verlassen werden.
Die Forstbehörde darf Parkplätze und touristische Einrichtungen im Wald sperren sowie weitere Schutzmaßnahmen einleiten.

Waldbrandgefahrenstufe 5: Sehr hohe Gefahr
Die Forstbehörde darf den Wald sperren. Der Wald sollte weder betreten noch befahren werden. Ausnahmen gelten nur zu Kontrolltätigkeiten durch die Forstbehörde sowie für Kräfte des Brandschutzes, Rettungsdienstes und Katastrophenschutzes.