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Sachsen (ots). Die Bundespolizei in Sachsen blickt auf die Kontrollen an der Grenze zur Tschechichen Republik in den vergangenen Wochen zurück.

Im Zusammenhang mit der Einstufung der Tschechischen Republik als Virusvariantengebiet ordnete das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) mit Beginn des 14. Februars 2021 die temporäre Wiedereinführung von Grenzkontrollen zum Nachbarland an.

Bis zur Beendigung der Maßnahmen am 14. April 2021 überprüfte die Bundespolizei an den Grenzen des Freistaates Sachsen zu Tschechien insbesondere das Vorliegen der Einreisevoraussetzungen sowie das Vorhandensein der Digitalen Einreiseanmeldung (DEA) und eines negativen Corona-Testnachweises. Insgesamt kontrollierten die Bundespolizisten dabei über 200.000 Personen und stellten rund 33.000 Verstöße gegen die DEA sowie 15.000 gegen die Testpflicht fest. Für ca. 24.000 Personen endete die Reise an der Grenze, sie mussten aufgrund fehlendem Ausnahmetatbestand abgewiesen werden.

BPOLD PIR: Bundespolizei in Sachsen blickt auf Grenzkontrollen zur Tschechischen Republik zurück  Foto:Bundespolizei SachsenBPOLD PIR: Bundespolizei in Sachsen blickt auf Grenzkontrollen zur Tschechischen Republik zurück Foto:Bundespolizei Sachsen

Vom Vogtland bis zum Dreiländereck bei Zittau waren nicht nur die Bundespolizisten der eigenen Dienststellen aus Sachsen, Sachsen- Anhalt und Thüringen im Einsatz, sondern auch Einheiten aus verschiedenen Bundespolizeidirektionen aus ganz Deutschland. Neben der internen Unterstützung erfolgte durchgängig eine enge Abstimmung mit den tschechischen Behörden, der Sächsischen Polizei, den örtlichen Ordnungs- und Gesundheitsbehörden, dem Zoll, dem THW und vielen weiteren Hilfsorganisationen.

 BPOLD PIR: Bundespolizei in Sachsen blickt auf  Grenzkontrollen zur Tschechischen Republik zurück  Foto: Bundespolizei SachsenBPOLD PIR: Bundespolizei in Sachsen blickt auf Grenzkontrollen zur Tschechischen Republik zurück Foto: Bundespolizei Sachsen

Die Reisenden haben auch zukünftig zu beachten, dass die Tschechische Republik aktuell noch als Hochinzidenzgebiet gilt und somit die Vorgaben der Corona-Einreiseverordnung sowie die Regelungen der Sächsischen Quarantäneverordnung weiterhin Bestand haben. Bei Einreisen müssen dementsprechend, bis auf die bestehenden Ausnahmen, eine DEA und ein höchstens 48 Stunden alter negativer Corona-Testnachweis mitgeführt werden. Die Einhaltung der bestehenden Verordnungen kontrolliert die Bundespolizei nunmehr im Zuge der intensivierten Schleierfahndung.

Quelle: Bundespolizei Sachsen