Dresden. Laut neuem Infektionsschutzgesetz des Bundes, welches ab heute in Kraft tritt, darf der Zoo weiterhin geöffnet bleiben.
Laut neuem Infektionsschutzgesetz des Bundes, welches ab heute in Kraft tritt, darf der Zoo weiterhin geöffnet bleiben. Als Einschränkung gilt allerdings, dass ab Samstag, den 24.4. die Tierhäuser geschlossen bleiben müssen. Alle Außenflächen des Zoos sowie die begehbaren Anlagen, das Streichelgehege und die Spielplätze dürfen geöffnet bleiben.
Außerdem gilt für den Zoobesuch, dass alle Besucher ein tagesaktuelles Testergebnis am Einlass nachweisen müssen und eine Anmeldung per Online-Ticket notwendig ist.
Der Zooshop bleibt bei einem 7-Tage-Inzidenzwert unter 150 in der Landeshauptstadt Dresden geöffnet und kann mit Soforttermin besucht werden.
Weitere Informationen unter www.zoo-dresden.de
Quelle: Zoo Dresden