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Dresden. Das Veterinär-und Lebensmittelüberwachungsamt (VLÜA) Dresden erlässt an Halter von Geflügel (ausgenommen Laufvögel)Allgemeinverfügung.

Die Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung vom 5. Februar 2021, die das Halten von Geflügel (ausgenommen Laufvögel) in festen Ställen zum Schutz vor der Geflügelpest in Risikogebieten anordnet, wird aufgehoben.

Halten von Geflügel in festen Ställen nicht mehr nötig Foto: Symbolfoto(Pixabay)Halten von Geflügel in festen Ställen nicht mehr nötig Foto: Symbolfoto(Pixabay)

Rückblick
Seit dem 30. Oktober 2020 wurden in Deutschland zahlreiche Ausbrüche der hochpathogenen aviären Geflügelpestvirus (HPAI) bei Wildvögeln und in Geflügelhaltungen festgestellt. Das Risiko der Ausbreitung des HPAI-Virus in Wasservogelpopulationen und des Eintrags sowie der weiteren Verbreitung in Geflügelhaltungen und Vogelbeständen, zum Beispiel zoologische Einrichtungen, wurde vom Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) als Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit in seinen Risikoeinschätzungen als hoch eingestuft. Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) hat mit dem Erlass vom 30. Dezember 2020 verfügt, dass die Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämter die risikobasierte Aufstallung des Geflügels (ausgenommen Laufvögel) in regional risikobewerteten Gebieten bis auf Widerruf anordnen. Am 5. Februar 2021 verfügte das VLÜA Dresden in der tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung über die Aufstallung von Geflügel zum Schutz vor der Geflügelpest die Aufstallung im gesamten Stadtgebiet.

Fallzahlen der Geflügelpest sinken
Das Nationale Referenzlabor für Aviäre Influenza/Geflügelpest im Institut für Virusdiagnostik vom FLI bestätigte im März 2021 bei sechs im Stadtgebiet Dresden verendet aufgefundenen Wildvögeln HPAI vom Subtyp H5N8. Bei den in den letzten Wochen verendet aufgefundenen Wildvögeln erfolgte kein weiterer Nachweis der Geflügelpest. Aufgrund sinkender Fallzahlen auch in den angrenzenden Landkreisen wird das Risiko des Eintrages des Erregers in Geflügelbestände regional als gering eingestuft.
Wegen steigender Temperaturen ist mit dem Abschluss des Wildvogelzuges nach Norden zu rechnen. Damit sinkt das Risiko der Virusübertragung auf Geflügelhaltungen. Dies spiegelt sich auch in den sinkenden Fallzahlen der Geflügelpest. Es wird von einem geringen Auftreten von HPAIV in der Wildvogelpopulation ausgegangen. Das VLÜA Dresden hat eine regionale Risikobewertung erstellt. Daraus ergibt sich, dass die Aufstallung zur Vermeidung der Einschleppung oder Verschleppung der Geflügelpest durch Wildvögel nicht mehr erforderlich ist.

Allgemeinverfügung in Amtsblatt und Internet
Die Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zur Aufhebung der tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung über die Anordnung der Aufstallung von Geflügel (ausgenommen Laufvögel) zum Schutz vor der Geflügelpest in Risikogebieten vom 5. Februar 2021 wird durch öffentliche Bekanntmachung im Dresdner Amtsblatt 17/2021 am 29. April verkündet und tritt am Tag nach ihrer Bekanntgabe in Kraft. Der vollständige Inhalt der Allgemeinverfügung kann zu den Geschäftszeiten im VLÜA Dresden sowie auf der Internetseite www.dresden.de/gefluegelpest eingesehen werden.

Quelle: Landeshauptstadt Dresden