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Dresden. Maschinenstation von Sachsenforst fällt akut bruchgefährdete Bäume in der hinteren Sächsischen Schweiz.

Die Maschinenstation Königstein von Sachsenforst unterstützt die Nationalparkverwaltung beim Freischneiden unpassierbarer Wege. Die Fachleute beseitigen abgestorbene Bäume in der hinteren Sächsischen Schweiz, die auf Wege gefallen sind oder zu fallen drohen. Im Bereich Arnstein konnte in der vergangenen Woche unter anderem ein Teil des bedeutenden Malerweges wieder freigeschnitten werden, der eine besondere Wichtigkeit für den Tourismus in der Region hat.

Damit bringt die Nationalparkverwaltung die Vereinbarkeit von Tourismus und Naturschutz in der Sächsischen Schweiz weiter voran. Ulf Zimmermann, Leiter der Nationalparkverwaltung: »Es ist unsere Aufgabe, die verschiedenen Ziele eines Nationalparks möglichst gut aufeinander abzustimmen und Zielkonflikte auszubalancieren. Im Falle einer derartig großen natürlichen Störung braucht es Verständnis und gemeinsames Handeln, damit Schutz und Nutzen weiterhin möglich sind.«

Die Maschinenstation Königstein von Sachsenforst unterstützt die Nationalparkverwaltung beim Freischneiden unpassierbarer Wege in der hinteren Sächsischen Schweiz  © Hanspeter Mayr (Nationalparkverwaltung)Die Maschinenstation Königstein von Sachsenforst unterstützt die Nationalparkverwaltung beim Freischneiden unpassierbarer Wege in der hinteren Sächsischen Schweiz © Hanspeter Mayr (Nationalparkverwaltung)

Teils extrem gefährliche Arbeitsbedingungen

Auch Thomas Rother, Leiter des Forstbetriebes bei Sachsenforst, betont die Notwendigkeit zur Zusammenarbeit: »In der aktuell schwierigen Situation müssen wir zusammen das Bestmögliche erreichen.« Die Arbeiten mit Harvestern, den
relativ großen und sicheren Holzerntemaschinen, können aber nur auf ausreichend breiten Wegen durchgeführt werden, wo sie ohne Gefahr für Mensch und Maschine und ohne Schäden für die Natur fahren und arbeiten können. Schmalere Wanderwege, die derzeit aufgrund der Schäden unpassierbar sind, können so nicht bearbeitet werden. »Ein Freischneiden dieser Wege unter Einsatz von Motorsägen ist hier aufgrund der extrem gefährlichen Arbeitsbedingungen nicht möglich«, betont Rother. »Anders als im Harvester sind Waldarbeiterinnen und Waldarbeiter mit der Motorsäge nicht in einer Kabine vor plötzlich herunterfallenden Ästen und Kronenteilen geschützt, die schwere bis tödliche Verletzungen nach sich ziehen können.«

Aktuell nach wie vor nur wenige Wege betroffen

Die akut bruchgefährdeten Bäume werden von Harvestern der Maschinenstation möglichst naturgetreu abgeschnitten. Um dem Bild eines natürlichen Zusammenbruchs und den abwechslungsreichen Strukturen nah zu kommen, werden Teile der abgestorbenen Stämme beispielsweise auf unterschiedlichen Höhen stehengelassen. Die umgeschnittenen Stämme bleiben meist als Teil des natürlichen Kreislaufes vor Ort.

Die freigeschnittenen Wege werden in den Karten auf der Homepage der Nationalparkverwaltung (www.nationalpark-saechsische-schweiz.de) wieder als passierbar gekenn-zeichnet. Trotz der Maßnahmen besteht nach wie vor eine erhöhte Baum- und Kronen-bruchgefahr. Das Betreten erfolgt auf eigene Gefahr. Derzeit werden 30 von insgesamt 400 Kilometern Wanderwege im Nationalpark als unpassierbar eingestuft. Das sind fünf Kilometer weniger als vergangene Woche. Die Nationalparkverwaltung unternimmt umfassende Anstrengungen in enger Zusammenarbeit mit vielen Partnern der Region, um die Einschränkungen so gering wie möglich zu halten.

Im Bereich Arnstein konnte in der vergangenen Woche unter anderem ein Teil des bedeutenden Malerweges wieder freigeschnitten werden © Jörg Weber (Nationalparkverwaltung)Im Bereich Arnstein konnte in der vergangenen Woche unter anderem ein Teil des bedeutenden Malerweges wieder freigeschnitten werden © Jörg Weber (Nationalparkverwaltung)

Eingriffe nur direkt auf oder am Wegekörper zulässig

Die Landesdirektion Sachsen stellte zuvor klar, dass das Freischneiden der Wegekörper und die Fällung unmittelbar an den Weg angrenzender bruchgefährdeter Bäume naturschutzrechtlich ganzjährig zulässig ist.

Die flächige Beseitigung geschädigter oder abgebrochener Bäume in einem Korridor von bis zu 30 Metern rechts und links der Wege, um ein Zusammenbrechen wichtiger Wander- oder Rettungswege dauerhaft zu vermeiden, ist jedoch ohne vorherige Genehmigung nicht möglich. Derartige umfangreichere Maßnahmen sind im Nationalpark verboten. Sie können dem Artenschutz zuwider laufen und auch infolge der Vorgaben des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura-2000, zu dem der Nationalpark gehört, unzulässig sein.

Quelle: Staatsbetrieb Sachsenforst