Logo von MeiDresden.de

Ab November werden neue Verfahren für das Beantragen und Erhalten von Ausweisdokumenten eingeführt.

 

Die Bundesregierung hat am Mittwoch eine Verordnung beschlossen, mit der mehrere Verfahrensschritte bei der Beantragung und Herausgabe von Personalausweisen, Reisepässen und elektronischen Aufenthaltstiteln einfacher und komfortabler werden. Die neuen Verfahren werden schrittweise ab November 2023 bis Mai 2025 eingeführt. Bundesinnenministerin Nancy Faeser: „Unser Staat wird Schritt für Schritt digitaler, das ist immer deutlicher sichtbar. Wir wollen das Leben der Menschen leichter machen, wertvolle Zeit sparen, der Zettelwirtschaft ein Ende bereiten und Behördengänge vermeiden. Mit den nun beschlossenen Regelungen erleichtern wir den Bürgerinnen und Bürgern das Beantragen und Abholen ihrer Ausweisdokumente. Zugleich können die zuständigen kommunalen Behörden diese Vorgänge schneller und damit effizienter bearbeiten.“

Symbolfoto PixabaySymbolfoto Pixabay

Ab dem 1. November genügt es, wenn Bürgerinnen und Bürger den Erhalt des PIN-Briefes für ihren Online-Ausweis in Textform bestätigen. Dadurch können Personalausweise, Reisepässe und elektronische Aufenthaltstitel an Dokumentenausgabeautomaten abgeholt werden, sofern diese vor Ort vorhanden sind. Ein Termin für die Abholung der Dokumente in der Behörde ist dann nicht mehr nötig.
Mit der PIN ihres Online-Ausweises können Bürgerinnen und Bürger weit über 200 Online-Dienste von Behörden und Unternehmen sicher und unabhängig von ihrem Aufenthaltsort in Anspruch nehmen.

Weitere Erleichterungen werden bis zum Frühjahr 2025 umgesetzt
• Bürgerinnen und Bürger werden ihren PIN-Brief direkt bei der Antragsstellung in der Behörde erhalten und nicht mehr per Post.
• Außerdem können sie sich, auf Wunsch und gegen eine Gebühr, die beantragten Ausweisdokumente direkt vom Hersteller an ihre Meldeanschrift schicken lassen – auch damit entfällt der Termin für die Abholung neuer Ausweisdokumente.
• Ab Mai 2025 werden ausschließlich digital vorliegende biometrische Lichtbilder für neue hoheitliche Dokumente genutzt. Die Lichtbilder werden entweder in der Behörde erstellt oder bei Fotografinnen und Fotografen. Die biometrischen Lichtbilder entsprechen dann immer den internationalen Vorgaben. Die Einhaltung dieser Vorgaben für die Lichtbilder ermöglicht eine sichere und schnelle Identifizierung. Bürgerinnen und Bürgern sollen dadurch Unannehmlichkeiten insbesondere bei einer Grenzkontrolle erspart werden.

Deshalb überprüfen die Behörden vor Ort die Identität einer antragstellenden Person, erfassen deren biometrische Daten und achten auf Konformität zu den Biometrie-Vorgaben. Zudem erhöht das neue Verfahren die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger vor einem Missbrauch ihrer Ausweisdokumente: Die durchgehend digitale Bearbeitung stellt sicher, dass ihre Lichtbilder nicht manipuliert werden können.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.personalausweisportal.de

Quelle: Bundesministerium des Innern und für Heimat