Logo von MeiDresden.de

Breitenau/Altenberg (ots).Die Beamtinnen und Beamten der Bundespolizeiinspektion Berggießhübel verhafteten seit letztem Freitag insgesamt neun gesuchte Personen.

Die Beamtinnen und Beamten der Bundespolizeiinspektion Berggießhübel verhafteten bei ihren Fahndungskontrollen,seit vergangenem Freitag (4. September 2021), insgesamt neun gesuchte Personen. Diese wurden bei Kontrollen überwiegend auf der A17 festgestellt. Fünf Männer und zwei Frauen welche aus Rumänien, Serbien, der Republik Moldau, Bulgarien und Albanien kamen, konnten die gerichtlichen Geldstrafen bezahlen. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen durften diese weiterreisen. Für zwei Männer aus Rumänien ging es nach der Kontrolle am Rastplatz "Am Heidenholz" zum Haftantritt nach Dresden.

BPOLI BHL: Im Fahndungsnetz der Bundespolizei - Mehrere Verhaftungen auf der A17 ©MeiDresden.de (Symbolfoto)BPOLI BHL: Im Fahndungsnetz der Bundespolizei - Mehrere Verhaftungen auf der A17 ©MeiDresden.de (Symbolfoto)

Am Samstag des 4. September 2021 überprüften Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Berggießhübel auf der A17 bei Breitenau einen Mann aus Rumänien. Dabei stellte sich heraus, dass der 37-Jährige mit einem Vollstreckungshaftbefehl von der Staatsanwaltschaft Passau gesucht wurde. Das Amtsgericht Passau verurteilte im Februar 2019 den Gesuchten zu einer Geldstrafe in Höhe von 3.675 Euro wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Die Beamten brachten den Gesuchten für die nächsten 90 Tage in die Justizvollzugsanstalt Dresden, da er die geforderte Geldstrafe nicht aufbringen konnte.

Am Sonntag musste ein weiterer Rumäne (49 Jahre) von der Autobahn in die JVA Dresden überstellt werden. Dieser reiste als Insasse mit einem Reisebus nach Deutschland und wurde am Rastplatz der A17 bei Breitenau polizeilich überprüft. Der Mann wurde ursprünglich zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 5 Monaten, wegen Einbruchsdiebstahls, am Amtsgericht Wiesloch in Baden-Württemberg verurteilt. Nach Verbüßung einer Teilstrafe erfolgte seine Abschiebung nach Rumänien. Mit seiner erneuten Einreise nach Deutschland muss er jetzt noch die 106-tägige Restfreiheitsstrafe ableisten.

Quelle: Bundespolizeiinspektion Berggießhübel