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In den letzten drei Tagen konnten Bundespolizei-Beamte echs Personen aus Rumänien, Italien, Serbien und der Türkei am Rastplatz "Am Heidenholz" und im Bahretal festnehmen.

Breitenau (ots) - Mit ihren Fahndungskontrollen auf der A17 konnten die Beamten der Bundespolizeiinspektion Berggießhübel in den letzten drei Tagen sechs Personen aus Rumänien, Italien, Serbien und der Türkei am Rastplatz "Am Heidenholz" und an der Anschlussstelle Bahretal festnehmen. Für alle Männer lagen nationale Haftbefehle vor. Vier Gesuchte brachten die geforderten Geldstrafen auf und setzten ihre Reise fort. Für einen Mann aus Italien ging es zuerst zum Haftrichter und im Anschluss zum Haftantritt nach Dresden.

Am Freitag (25. September 2020) kontrollierten die Polizeibeamten auf der A17 einen 37- jährigen Rumänen, nachdem dieser aus Tschechien mit einem BMW eingereist war. Die Ausländerbehörde Jerichower Land erließ eine Zurückschiebungsverfügung bis Juni 2022 gegen ihn. In den Mittagsstunden erfolgte seine Zurückschiebung nach Tschechien.

Weitere 45 Minuten später erfolgte die Festnahme eines rumänischen Staatsangehörigen (30 Jahre). Das Amtsgericht Gelsenkirchen verurteilte den Gesuchten im Juli 2018 wegen Hehlerei zu einer Geldstrafe von 778,50 EUR. Er bezahlte den geforderten Geldbetrag und durfte den Polizeigewahrsam verlassen.

Fünf Stunden später wurde bei einer weiteren polizeilichen Überprüfung ein Italiener im Alter von 27 Jahren festgenommen. Er war mit einem Wohnmobil in Richtung Dresden unterwegs. Gegen ihn lag ein Untersuchungshaftbefehl wegen Eigentumskriminalität durch die Staatsanwaltschaft Bochum vor. Nach Vorführung beim Amtsgericht Pirna hatte er seinen Haftantritt in Dresden.

Am Sonntag (27. September 2020) konnte nach zunächst erfolgter Festnahme ein Rumäne die geforderte Geldstrafe von 677 EUR sofort bei der Bundespolizei beibringen. Der Mann aus der Türkei musste einen Bekannten anrufen. Dieser zahlte bei der Polizeiinspektion in Bochum die Geldstrafe in Höhe von 1.104 EUR ein. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen durfte auch er weiterreisen.

Quelle: Bundespolizeiinspektion Berggießhübel