Die Planung einer Erweiterung des Elberadwegs zwischen Carolabrücke und Blauem Wunder geht weiter. Nach dem Abschluss des Verfahrens zur Genehmigung der Waldschlösschenbrücke wurde sie mit hoher Priorität wieder aufgenommen. Um unter Berücksichtigung aller städtischen Ziele für diesen Abschnitt möglichst schnell eine genehmigungsfähige Planung zu bekommen, wurde dafür ein neues Genehmigungsverfahren gewählt. Entgegen der medialen Berichterstattung der vergangenen Tage wurde die Planung also nicht eingestellt, sondern wird vielmehr fortgeschrieben und dabei erweitert.
© MeiDresden.de/Mike Schiller
Die Entscheidung, zur Wiederaufnahme der Planung ein neues Genehmigungsverfahren zu beginnen, hat dabei mehrere Gründe:
1. Wegen der langen Zeitdauer zwischen Einreichung der Unterlagen (2011) und einer möglichen Fortführung des Planfeststellungsverfahrens nach Erlangung der Rechtskraft der Waldschlösschenbrücke, hätten alle Umweltuntersuchungen (Artenschutzfachbeitrag, FFH-Verträglichkeitsprüfung, Landschaftspflegerischer Begleitplan, Umweltverträglichkeitsbericht) komplett überarbeitet werden müssen. Das bedeutet, es gäbe dabei keinen zeitlichen Vorteil gegenüber einem neuen Verfahren mit erweiterten Planungen und Untersuchungen auf Basis der aktuellen Situation. Bei diesem werden die notwendigen Umweltuntersuchungen in den Vorplanungsprozess vorgezogen.
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2. Eine Fortführung des Verfahrens hätte bedeutet, dass alle vorliegenden Einwendungen und die Erörterung berücksichtigt werden müssen. Das würde zu erhöhtem zeitlichem Aufwand führen und birgt Auseinandersetzungspotenzial.
3. Die im damaligen Verfahren favorisierte Variante – also das weitgehende Anlegen eines Parallelweges – entspricht heute nicht mehr dem Stand der Technik und bringt vor allem keine naturschutzfachlichen Vorteile. Allein deshalb hätte zumindest eine weitere Querschnittsvariante für eine Genehmigungsfähigkeit untersucht werden müssen. Vorzugsweise müssen aber auch Varianten mit betrachtet und abgewogen werden, die sich in der Lage des Wegs zwischen Elbe und Käthe-Kollwitz-Ufer unterscheiden, um Anforderungen des Artenschutzes zu berücksichtigen, und der Landesdirektion als Planfeststellungsbehörde eine ausgewogene Bewertungsgrundlage zu bieten.
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4. Die ursprüngliche Planung bezog sich nur auf den Abschnitt zwischen Fährgarten und Blauem Wunder. Weder der Abschnitt westlich der Johannstädter Fähre, noch der Ausbau einzelner Querwege zur Anbindung angrenzender Stadtteile oder Straßen waren einbezogen. Die integrierte neue Planung umfasst nun den gesamten Bereich zwischen Carolabrücke und Blauem Wunder sowie wichtige Querwege, deren möglicher Ausbau ebenfalls Beschlusslage der politischen Gremien ist. Das bietet wesentlich mehr Spielräume für eine geeignete Führung und Breite des Elberad- und Wanderweges unter Beachtung der umweltrechtlichen Zwangspunkte.
Zusammengefasst hätte eine bloße Fortführung des Planverfahrens zeitlich also keine Vorteile geboten, rechtlich jedoch viel größere Risiken aufgewiesen. Außerdem befasste sich das bisherige Planfeststellungsverfahren nur mit dem Teilabschnitt östlich der Johannstädter Fähre und bezog die Querwege nicht ein.
Der Abschluss der aktualisierten Vorplanung des Elberad- und Wanderwegs zwischen der Carolabrücke und der Loschwitzer Brücke ist für Ende 2026 vorgesehen.
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Hintergrund:
Der Stadtrat hat 2011 mit Beschluss des Antrags A0309/11 den Auftrag erteilt, den Elberadweg im Bereich der Johannstädter Elbwiesen zu ergänzen. Um diesen Beschluss umzusetzen, wurden umfangreiche Planungen angestellt, Umweltuntersuchungen zur Lage im sensiblen Elbraum (wie Artenschutzfachbeitrag, FFH-Verträglichkeitsprüfung, Landschaftspflegerischer Begleitplan) beauftragt und sich mit Behörden abgestimmt.
Aufgrund des nicht abgeschlossenen Verfahrens zur Genehmigung der Waldschlösschenbrücke konnte die Planung aus genehmigungsrechtlichen Gründen nicht abgeschlossen werden und die Stadt musste auf den Ausgang des Verfahrens, das bei der Landesdirektion bzw. vor Gericht verhandelt wurde, warten. 2025 kam das Verfahren zur Genehmigung der Waldschlösschenbrücke zum Abschluss. Daraufhin wurde die Planung des Elberadwegs in diesem Abschnitt unmittelbar und mit hoher Priorität wieder aufgenommen.
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Zu beachten ist, dass es sich bei den Elbuferbereichen um einen hoch sensiblen Naturraum handelt, in dem sich zum Teil mehrere Schutzkulissen überlagern, auf die die Planung reagieren muss. Dazu zählen das Fauna-Flora-Habitat 34 E „Elbtal zwischen Schöna und Mühlberg“, das Landschaftsschutzgebiet d 65 „Dresdner Elbwiesen und -altarme“ und der Flächennaturdenkmal ND 37 „Glatthaferwiese am Elbufer Johannstadt“. Die deshalb notwendigen Umweltuntersuchungen wurden nun bereits in den Vorplanungsprozess vorgezogen. Während diese üblicherweise erst in der Entwurfs- und Genehmigungsplanung stattfinden, bilden sie hier den Ausgangspunkt, eine unter Beachtung von Flora und Fauna sowie Hochwasserschutz überhaupt genehmigungsfähige Trasse für eine möglichst nachhaltige und umweltverträgliche Verbreiterung und Linienführung des Elberad- und Wanderweges zu finden. Das neue Genehmigungsverfahren schafft gegenüber einer Fortsetzung des früheren Verfahrens deutlich mehr Planungssicherheit und ermöglicht, mehr Ziele umzusetzen.
Quelle: Landeshauptstadt Dresden