Akute Lebensgefahr durch Sturmschäden: Waldgebiete im Nationalpark Sächsische Schweiz zwischen Bastei, Rathen, Hohnstein und dem Polenztal sind wegen schweren Sturmschäden ab sofort für Waldbesucher gesperrt  

Sturmschaden Amselsee     Foto: Uwe BorrmeisterSturmschaden Amselsee Foto: Uwe Borrmeister

Ein schweres lokales Sturmereignis hat am späten Nachmittag des 31.07.2026 im Bereich des Nationalparkrevieres Hohnstein massive Schäden an Waldbäumen verursacht. Durch extreme Sturmböen wurden viele Bäume entwurzelt, umgeknickt oder in Mitleidenschaft gezogen. Um die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten, gilt ab sofort ein striktes Betretungsverbot für die betroffenen Waldgebiete rund um den Amselgrund zwischen Bastei, Rathen, Hohnstein und dem Polenztal. Eine genaue Einschätzung des Gesamtausmaßes ist derzeit noch nicht möglich, da viele Waldwege durch umgestürzte Bäume komplett blockiert sind. Neben entwurzelten und gebrochenen Bäumen stellen auch angebrochene, lose Äste in den Baumkronen sowie stark geneigte und instabile Bäume eine unberechenbare Gefahr dar. Es besteht akute Lebensgefahr.

Die Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz von Sachsenforst appelliert in Abstimmung mit dem Landratsamt Sächsische Schweiz – Osterzgebirge und den örtlichen Gemeinden an die Bevölkerung, die Sperrungen unbedingt zu respektieren und bittet alle Bürgerinnen und Bürger eindringlich, das betroffene Gebiet zu meiden und eingerichtete Absperrbänder oder Warnhinweise vor Ort strikt zu beachten.

Die vollständige Beseitigung der Gefahrenstellen wird aufgrund des großen Schadensumfangs einige Zeit in Anspruch nehmen. Sobald die Wege sicher beräumt sind und keine akute Gefahr mehr besteht, wird über die Aufhebung der Waldsperrung informiert.

Foto: Landkreis Sächsische Schweiz-OsterzgebirgeFoto: Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

⚠️ ⚠️ ⚠️ Das Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge erlässt daher als untere Forstbehörde bis zum 3. August 2026, 24:00 Uhr, folgende Regelungen für das in der Allgemeinverfügung aufgeführte Waldgebiet. Das Betreten, Durchqueren und der Aufenthalt in den gesperrten Waldflächen sowie auf den gesperrten Waldwegen sind untersagt. Das Verbot umfasst insbesondere die Nutzung zu Erholungszwecken, das Wandern, Radfahren und Reiten sowie organisierte Veranstaltungen. Die durch das Sturmereignis verursachten Schäden stellen eine akute Gefahr für Leben und Gesundheit dar. Bäume, Äste und Kronenteile können auch ohne weitere erkennbare äußere Einwirkung unvermittelt umstürzen oder herabfallen. Da diese Gefahrenstellen vom Boden aus vielfach nicht erkennbar sind, übersteigt das Risiko deutlich die waldtypischen Gefahren.

Foto: Landkreis Sächsische Schweiz-OsterzgebirgeFoto: Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Verstöße gegen die Allgemeinverfügung stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit Bußgeldern bis 10.000 Euro belangt werden.

❗ Die Allgemeinverfügung kann unter dem Link https://www.landratsamt-pirna.de/forst.html abgerufen werden.

Quelle: STAATSBETRIEB SACHSENFORST, Landratsamt Pirna