Ein kostenloses Probeheft, eine Produkttest-Teilnahme oder ein kurzer Anruf zur Meinungsumfrage – häufig beginnt der Ärger mit einem vermeintlich unverbindlichen Angebot. Wenig später erhalten Betroffene jedoch eine Zahlungsaufforderung der PVZ Pressevertriebszentrale GmbH & Co. KG – für ein Zeitschriften-Abo, das sie nie bewusst abgeschlossen haben wollen. Bei der Verbraucherzentrale Sachsen gehen dazu jedes Jahr hunderte Beschwerden ein. Jetzt sucht sie weitere Betroffene, um rechtliche Schritte gegen das Geschäftsmodell zu prüfen.

Tipps der Verbraucherzentrale Sachsen: Zeitschriften-Abos ohne Vertrag?. Foto: magnificTipps der Verbraucherzentrale Sachsen: Zeitschriften-Abos ohne Vertrag?. Foto: magnific

Keine Vertragsunterlagen – trotzdem eine Forderung
Auffällig häufig berichten Betroffene, dass sie sich an keinen Vertragsabschluss erinnern können oder sicher sind, nie einen kostenpflichtigen Vertrag abgeschlossen zu haben. Viele von ihnen schildern zudem, dass sie vor der ersten Zahlungsaufforderung weder Vertragsunterlagen noch Auftragsbestätigungen erhalten haben.

Hinzu kommt: „Es wird immer wieder berichtet, dass die PVZ auf die Widersprüche und Einwendungen der Betroffenen nicht reagiert, sondern sie immer weiter mit Zahlungsaufforderungen und Mahnungen überzieht“, erklärt Micaela Schwanenberg, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. Es ist davon auszugehen, dass viele von ihnen irgendwann unter dem Druck kapitulieren und zahlen. Wie die PVZ an die sensiblen Kunden- und die Kontaktdaten gelangt, ist häufig unklar.

Einzelfall oder System?
Die Verbraucherzentrale Sachsen hält das Vorgehen für rechtswidrig und möchte das Geschäftsmodell der PVZ umfassend prüfen. „Wir wollen herausfinden, ob hinter den zahlreichen Einzelfällen ein systematisches Vorgehen steckt. Dafür benötigen wir möglichst viele Unterlagen und Schilderungen von Betroffenen“, erklärt Micaela Schwanenberg.

Rechnung ohne Vertrag? Betroffene gesucht
Gesucht werden Fälle von Verbraucherinnen und Verbrauchern, die Zahlungsaufforderungen der PVZ Pressevertriebszentrale GmbH & Co. KG erhalten haben, obwohl sie nach eigener Auffassung keinen entsprechenden Vertrag abgeschlossen haben. Besonders hilfreich sind Schilderungen dazu, wie der erste Kontakt zustande kam, ob zuvor kostenlose Zeitschriften, Produkttests oder Umfragen angeboten wurden, welche Schreiben anschließend eingingen und
wie das Unternehmen auf Nachfragen reagierte. „Je mehr Informationen wir haben, desto besser können wir nachvollziehen, wie Verbraucher*innen angesprochen werden und auf welchem Weg das Unternehmen an ihre Daten gelangt. Bislang zeigt sich, dass die Betroffenen sehr unterschiedliche Vorgeschichten haben – und dennoch mit vergleichbaren Zahlungsforderungen konfrontiert werden“, so Micaela Schwanenberg weiter.

Tipps der Verbraucherzentrale Sachsen: Zeitschriften-Abos ohne Vertrag? Foto: kconcha (Pixabay)Tipps der Verbraucherzentrale Sachsen: Zeitschriften-Abos ohne Vertrag? Foto: kconcha (Pixabay)

Diese Unterlagen werden benötigt:
- Zahlungsaufforderungen
- Mahnungen
- Inkassoschreiben
- Vertrags-/Auftragsbestätigungen
- gegebenenfalls weiterer Schriftwechsel mit dem Unternehmen
So können Betroffene ihre Unterlagen einreichen
Alle Unterlagen sowie eine kurze Schilderung des Falls können datenschutzkonform über ein Online-Formular oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. eingereicht werden. Alternativ ist die Abgabe in den Beratungszentren und Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Sachsen möglich.

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Der Aufruf läuft zunächst bis zum 15. Oktober.

Die Auswertung der Unterlagen wird einige Zeit in Anspruch nehmen. Über die Ergebnisse der Prüfung und das weitere Vorgehen informiert die Verbraucherzentrale Sachsen nach Abschluss der Auswertung.

Alle Infos auf einen Blick: verbraucherzentrale-sachsen.de/aufruf-zeitschriften

Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen e.V.