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Personen, die  sich innerhalb der letzten zehn Tage in einem ausgewiesenen Risikogebiet aufgehalten haben, müssen sich in eine zehntägige Quarantäne begeben.

Personen, die aus dem Ausland einreisen und sich innerhalb der letzten zehn Tage in einem ausgewiesenen Risikogebiet aufgehalten haben, müssen sich in eine zehntägige Quarantäne begeben. Dies sieht die aktuelle Sächsische Corona-Quarantäne-Verordnung vor. Zudem besteht eine Meldeplicht gegenüber dem zuständigen Gesundheitsamt.Dresdner Einwohnerinnen und Einwohner können ab sofort schnell und unkompliziert ihrer Meldepflicht online nachkommen. Auf der Internetseite www.dresden.de/corona steht ein entsprechendes Online-Formular bereit. Dieses ist so aufgebaut, dass es alle nötigen Daten Individualreisender erfasst und weiterführende Informationen bereithält. Das Formular ergänzt die sogenannte Aussteigerkarte des Bundes, welche bei der Einreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln auszufüllen ist. Das Ausfüllen eines Formulars (Aussteigerkarte bzw. Formular auf www.dresden.de/corona) ist selbstverständlich hinreichend.

Foto: Alexas Fotos/PixabayFoto: Alexas Fotos/Pixabay

Für Ein- und Rückreisende ist der Einreisetag ausschlaggebend. Waren sie in verschiedenen Ländern beziehungsweise Regionen, ist entscheidend, ob einer dieser Aufenthaltsorte in den vergangenen zehn Tagen zu einem Risikogebiet gehört hat. Ist das Gebiet des Aufenthaltes am Tag der Rückreise kein Risikogebiet und wird erst nach der Rückreise in die Bundesrepublik Deutschland als dieses ausgewiesen, gelten die Vorgaben nicht. Die Quarantäne von zehn Tagen kann vorzeitig beendet werden, wenn frühestens fünf Tage nach Einreise ein Corona-Test beim niedergelassenen Arzt oder in den anerkannten Testzentren durchgeführt wird. Das negative Testergebnis muss dem Gesundheitsamt über die E-Mail-Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! mitgeteilt werden. Die Testung ist derzeit kostenfrei.

Zudem wurde der städtische Internetauftritt um Hinweise für positiv getestete Personen und Kontaktpersonen ergänzt. Aufgrund des dynamischen Infektionsgeschehens ist es dem Gesundheitsamt aktuell nicht möglich, kurzfristig den Kontakt zu betroffenen Personen aufzunehmen. Gleichwohl ist es wichtig, Handlungsanweisungen zu formulieren, um Infektionsketten dennoch zu unterbrechen. Daher erhalten Dresdnerinnen und Dresdner nun Informationen, was im Falle eines positiven Befundes bzw. eines relevanten Kontaktes zu einer positiv getesteten Person zu beachten ist.

Weitere Informationen: www.dresden.de/corona

Quelle: Landeshauptstadt Dresden