Neun ostdeutsche Städte nahmen an der diesjährigen Umfrage der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins e. V. (DAV) teil. Sieben ostdeutsche Städte sind in diesem Jahr „Blitzermillionäre“. Dabei handelt es sich um Berlin (37,9 Mio. Euro), Dresden (8,5 Mio. Euro), Rostock (6,4 Mio. Euro), Erfurt (3,6 Mio. Euro), Jena (2,3 Mio. Euro), Weimar (2,3 Mio. Euro) und Brandenburg an der Havel (1,2 Mio. Euro). Neubrandenburg und Frankfurt (Oder) bleiben jeweils unter einer Million Euro.
- Berlin liegt mit 37,9 Millionen Euro Einnahmen aus Geschwindigkeits- und Rotlichtverstößen auf Platz zwei der deutschen „Blitzermillionäre“.
- Dresden belegt mit einer Steigerung der Einnahmen aus Geschwindigkeits- und Rotlichtverstößen um 670.000 Euro gegenüber 2024 auf 8,5 Millionen Euro den siebten Platz.
- Die Stadt Rostock verzeichnete das größte Einnahmeplus gegenüber 2024 und steigerte sich um ca. 3 Millionen Euro auf 6,4 Millionen Euro Einnahmen 2025.
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Abgefragt wurden unter anderem die Anzahl der stationären und mobilen Blitzer sowie deren Einsatzzwecke, etwa zur Vermeidung von Geschwindigkeits- und Rotlichtverstößen an häufigen Unfallschwerpunkten. Außerdem wurde erhoben, wie sich die Einnahmen im Vergleich zu den Vorjahren entwickelt haben und an welchen Orten am häufigsten geblitzt wurde.
Berlin, Dresden, Rostock und Erfurt konnten ihre Einnahmen steigern. In Jena, Weimar sowie in der Stadt Brandenburg an der Havel gingen diese im Vergleich zu 2024 leicht zurück. In Dresden wurde am häufigsten in der Wiener Straße geblitzt, in Rostock auf der L 22 in Höhe der Erich-Weinert-Siedlung und in Erfurt in der Bunsenstraße.
Die Gesamteinnahmen aller teilnehmenden ostdeutschen Städte belaufen sich auf 64 Millionen Euro.
63 deutsche Städte nahmen an der Befragung teil
An der Umfrage der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins e. V. (DAV) haben sich in diesem Jahr 63 von 126 der angeschriebenen städtischen Pressestellen beteiligt.
35 Städte knacken 2025 wieder die Millionengrenze
Unter den 63 Städten, die sich an der Umfrage beteiligt haben, sind in diesem Jahr 35 „Blitzermillionäre“. Hamburg bleibt mit 41,8 Millionen Euro weiterhin vorn, dicht gefolgt von Berlin mit 37,9 Millionen Euro. Den dritten Platz belegt Düsseldorf mit 17,6 Millionen Euro. Die größte Steigerung weist Berlin mit 4,4 Millionen Euro auf, gefolgt von Rostock. Die Hansestadt konnte ihre Einnahmen von 3,4 Millionen Euro 2024 auf 6,4 Millionen Euro im Jahr 2025 steigern. Den größten Einnahmerückgang verzeichnete Hamburg. Deutschlands zweitgrößte Kommune nahm 5,2 Millionen Euro weniger ein als 2024.
Die Gesamteinnahmen aller 63 Städte aus Geschwindigkeits- und Rotlichtverstößen belaufen sich auf über 271 Millionen Euro.
Die weiteren Städte mit Millionen-Einnahmen sind Stuttgart (16,9 Mio.), Bielefeld (11,2 Mio., einschließlich Autobahn), Oberhausen (10 Mio., mit Handyverstößen), Dresden (8,5 Mio.), Essen (8,4 Mio.), Bremen (7,8 Mio.), Mannheim (6,6 Mio.), Wuppertal (6,6 Mio.), Duisburg (6,6 Mio.), Rostock (6,4 Mio.), Nürnberg (5,7 Mio.), Hagen (5 Mio.) sowie der Kreis Mettmann mit den Städten Ratingen, Velbert, Langenfeld, Hilden, Erkrath, Monheim am Rhein, Mettmann, Haan, Heiligenhaus und Wülfrath (5 Mio.). Weitere Städte sind Herne (3,9 Mio.), Erfurt (3,6 Mio.), Bottrop (2,9 Mio.), Tübingen (2,6 Mio., ohne Landespolizei), Würzburg (2,4 Mio.), Jena (2,3 Mio.), Weimar (2,3 Mio.), Konstanz (2,2 Mio.), Braunschweig (2,1 Mio.), Göttingen (2,1 Mio.), Minden (2 Mio.), Norderstedt (2 Mio.), Aalen (1,8 Mio.), Friedrichshafen (1,5 Mio.), Brandenburg an der Havel (1,2 Mio.), Rüsselsheim am Main (1,2 Mio.) und Regensburg (1,2 Mio.).
Die Städte Witten, Rheine, Erlangen, Koblenz, Dinslaken, Moers, Neubrandenburg, Frankfurt (Oder), Neumünster, Neuss, Grevenbroich, Schwäbisch Gmünd, Bocholt, Dorsten und Neuwied erzielten Einnahmen zwischen 984.100 Euro und 209.310 Euro. Karlsruhe (17,8 Mio.) und Münster[1] (9,7 Mio.) gaben ihre gesamten Bußgeldeinnahmen einschließlich Falschparken und Handyverstößen an; die Einnahmen aus Geschwindigkeits- und Rotlichtverstößen sind nicht gesondert ausweisbar. Alle Städte gaben an, dass die Einnahmen vollständig bei der Kommune verbleiben.
Bei den 63 teilnehmenden Städten waren 482 stationäre und 267 mobile Geschwindigkeits-messanlagen im Einsatz. Die Anzahl an mobilen Anlagen hat sich damit im Vergleich zu 2024 nur geringfügig erhöht. Die Ausstattung der stationären Messanlagen wird in den meisten Städten kontinuierlich verbessert. Mittlerweile können die Anlagen an Kreuzungen in der Regel in alle vier Fahrtrichtungen blitzen und zugleich die Rotlichtüberwachung übernehmen. Aus der Auskunft der Stadt Dorsten geht hervor, dass eine semistationäre Anlage einschließlich ihrer Einrichtung und der Inbetriebnahme rund 150.000 Euro kostet. Die Städte mit den meisten stationären Geschwindigkeitsmessanlagen sind Berlin (48) vor Hamburg (40), gefolgt von Karlsruhe (35), Stuttgart (33), Wuppertal (25), Bielefeld (24) sowie Tübingen und Dresden (jeweils 22). Bei den mobilen Messgeräten verfügt Berlin mit 20 mobilen Geschwindigkeitsmessfahrzeugen, sechs Geschwindigkeitsmessanhängern und 56 Handlasergeräten über die umfangreichste Ausstattung. Hamburg nutzt 26 mobile Geschwindigkeitsmessgeräte, 23 Handlasergeräte und neun Proof-Video-Data-Fahrzeuge (zivile, unauffällige Videomessfahrzeuge der Polizei). Die Fahrzeuge sind mit Front- und Heckkameras ausgestattet und können Verkehrsverstöße lückenlos auf Video aufzeichnen. Duisburg verfügt über sieben Messfahrzeuge und fünf Enforcementtrailer (teilstationäre Messanhänger, die die Autofahrer:innen immer wieder an wechselnden Standorten in der Stadt überraschen können). Karlsruhe besitzt ebenfalls sieben Messfahrzeuge und vier Enforcementtrailer; Stuttgart setzt sechs mobile Blitzer und drei Enforcementtrailer ein.
Am Beispiel Hamburg zeigt sich, dass die stationäre Geschwindigkeitsüberwachung Einnahmen von 7,2 Millionen Euro (2024: 11,3 Mio. Euro) erzielte, während die mobile Überwachung 34,6 Millionen Euro einbrachte. Die deutlich geringeren Einnahmen aus der stationären Überwachung sind mit großer Wahrscheinlichkeit auf die zahlreichen Baustellen zurückzuführen. Ohne die damit verbundenen Fahrtverlangsamungen und Staus wäre der Abstand zur mobilen Überwachung voraussichtlich deutlich geringer ausgefallen.
Das Polizeipräsidium München beziffert die Zahl der Rotlichtverstöße auf 11.162 und die der Geschwindigkeitsverstöße mit 178.272. Allein am Luise-Kiesselbach-Tunnel in München wurden 35.262 Verstöße (Verwarnungs- und Bußgeldtatbestände) registriert. In Düsseldorf wurden 330.892 Temposünder geblitzt. Im Kö-Bogen-Tunnel wurden dabei 53.932 Verstöße festgestellt. In Berlin wurden 2025 bei 8.271 mobilen Messeinsätzen der Polizei 825.819 Geschwindigkeits- überschreitungen erfasst. An den stationären Anlagen waren es 351.338 Geschwindigkeits- und 21.530 Rotlichtverstöße. In Münster gab es 95.000 Verfahren zu Geschwindigkeitsverstößen. In Duisburg wurde in der Bürgermeister-Pütz-Straße bei 127 Kontrollen am häufigsten geblitzt. Dort beziffern sich die Geschwindigkeitsüberschreitungen auf 4.284.
Zuwächse und Rückgänge ausgewogen
25 Städte konnten ihre Einnahmen durch Blitzer von 2024 auf 2025 steigern. 19 Städte verzeichneten geringere Einnahmen. Bei allen anderen befragten Städten blieben die Einnahmen annähernd gleich.
Die meisten Städte gaben an, stationäre Blitzer und teilstationäre Anlagen zur Vermeidung von Geschwindigkeitsverstößen an häufigen Unfallorten sowie an anderweitig gefährlichen oder unübersichtlichen Verkehrsknotenpunkten einzusetzen, ebenso zur Vermeidung von Rotlichtverstößen.
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Mobile Geräte (Messfahrzeuge und semistationäre Anlagen) werden hauptsächlich in schutzwürdigen Bereichen eingesetzt, etwa in der Nähe von Kindergärten, Schulen, Altenheimen sowie in Tempo-30-Zonen. Als weitere Gründe wurden der Lärm- und Emissionsschutz genannt.
Betroffene sollten nicht jeden Bußgeldbescheid fraglos akzeptieren
Dr. Daniela Mielchen von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV führt dazu aus, dass nur mit Unterstützung versierter Verkehrsanwält:innen alle Verteidigungsmöglichkeiten ausgeschöpft werden können, denn in einer Reihe von Fällen seien die Messungen wegen technischer Einwände angreifbar. Oft stimme auch der Winkel der Messgeräte zur Fahrbahn nicht oder mangelhafte Blitzerfotos schließen eine sichere Identifizierung der Fahrer:innen aus. In Deutschland gebe es diesbezüglich keine Halterhaftung, sondern eine Fahrer:innenverantwortlichkeit. Seien Fahrer:innen auf dem Foto nicht zu erkennen, werden weder Fahrer:innen noch Halter:innen belangt. Erfahrungsgemäß hätten Einsprüche in weit über 50 Prozent der Fälle Aussicht auf Erfolg.
[1] In Münster wurden 95.000 Verfahren angegeben. Bei einem rechnerischen Mittelwert von 43 Euro ergibt dies rund 4 Millionen Euro aus diesen Verfahren. Insgesamt führten 227.000 Verfahren (einschließlich Handyverstöße und Falschparken) zu Einnahmen von 9,7 Millionen Euro.
Über die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht:
Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins e. V. (DAV) wurde 1979 gegründet. Ihr gehören etwa 4.000 Rechtsanwält:innen an. Die Arbeitsgemeinschaft unterstützt ihre Mitglieder in vielerlei Hinsicht: Sie bietet regelmäßige Fortbildungsveranstaltungen an und informiert über die neuesten Entwicklungen des Verkehrsrechts – zum Vorteil der Mandant:innen. Seit mehr als 40 Jahren setzen sich die Verkehrsanwält:innen in den Gremien des Deutschen Verkehrsgerichtstages in Goslar für die Rechte der Geschädigten ein. Der Ausschuss Verkehrsrecht im DAV nimmt zu allen wichtigen verkehrsrechtlichen Gesetzesvorhaben Stellung. Die Website der Arbeitsgemeinschaft verkehrsanwaelte.de verdeutlicht die Vorteile des anwaltlichen Rats in Verkehrsrechtsfragen und ermöglicht potenziellen Mandant:innen eine schnelle Anwaltssuche. Gerade Unfallgeschädigten bieten Verkehrsanwält:innen zahlreiche Möglichkeiten. Die Erfahrung zeigt: Diejenigen, die durch Verkehrsanwält:innen vertreten werden, erzielen regelmäßig einen deutlich höheren Schadenersatz als Geschädigte, die die Regulierung selbst in die Hand nehmen.
Weitere Informationen unter: www.verkehrsanwaelte.de
Quelle: Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV e. V./Uhlig PR