Die Landeshauptstadt Dresden als untere Forstbehörde hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die ab Freitag, 26. Juni 2026, das Betreten des Dresdner Waldes bei Waldbrandgefahrenstufe 4 und 5 einschränkt.  Die Einschränkungen gelten bis Mittwoch, 30. September 2026. Sie dienen dazu, das Zünden von brandfähigem Material zu verhindern sowie Waldbesucher und Anwohner zu schützen, da die Personenrettung im Brandfall von den Wegen und Straßen aus mit Rettungs- und Löschfahrzeugen schneller und unkomplizierter möglich ist.

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Die trockene Witterung und die hohen Temperaturen in Verbindung mit einem langanhaltenden und großen Niederschlagsdefizit sorgen für eine extrem große Waldbrandgefahr. Öffentliche Straßen und Wege im Wald sowie nichtöffentliche Waldwege und zum Reiten ausgewiesene und gekennzeichnete Wege dürfen bei Waldbrandgefahrenstufen 4 und 5 nicht verlassen werden.

Welche Flächen Wald nach Sächsischem Waldgesetz sind, kann über den Themenstadtplan der Landeshauptstadt abgerufen werden: http://stadtplan.dresden.de/?TH=GA_WALD.

Quelle: Landeshauptstadt Dresden