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Leipzig. Verdi hat die Tarifverhandlungen im Einzel- und Versandhandel in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen eingeläutet. Es werden 4,5 % +45 Euro gefordert.


Die ver.di-Tarifkommission für den Einzel- und Versandhandel hat ihre Tarifforderungen für den Einzel- und Versandhandel in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen beschlossen. Gefordert wird eine Erhöhung der Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen um 4,5 Prozent plus 45 Euro im Monat. Darüber hinaus fordert ver.di ein rentenfestes Mindestentgelt von 12,50 Euro pro Stunde. Die Laufzeit soll 10 Monate betragen, um die Laufzeiten in Mitteldeutschland an die Laufzeiten der anderen Bundesländer anzugleichen. Eine zwei Monate längere Laufzeit würde die Verzögerung von Tariferhöhung um diese zwei Monate zur Folge haben. Für Gewerkschafts-mitglieder werden zusätzliche drei freie Tage als „Gesundheitstage“ gefordert.

 Ver.di fordert 4,5 Prozent plus 45 Euro im Einzel- und Versandhandel   Symbolfoto: MeiDresden.de Ver.di fordert 4,5 Prozent plus 45 Euro im Einzel- und Versandhandel Symbolfoto: MeiDresden.de

Die Umsätze im Einzelhandel in Sachsen sind trotz der Pandemie im vergangenen Jahr real um mehr als 5 %, in Sachsen-Anhalt um 3,7 % und in Thüringen um 3,2 % gestiegen.

„Diese Umsatzsteigerungen sind nicht nur auf den Versandhandel zurückzuführen“, sagt Jörg Lauenroth-Mago, ver.di Verhandlungsführer für den Einzel- und Versandhandel in Mitteldeutschland. „Neben dem Versandhandel haben insbesondere der Lebensmitteleinzelhandel, der Möbelhandel und die Baumärkte überdurchschnittliche Umsatzsteigerungen erzielt. Gleichzeitig ist die Zahl der Vollzeitbeschäftigten erneut zurückgegangen und die Anzahl der Teilzeitkräfte gestiegen. Rund zwei Drittel der Beschäftigten arbeiten in Teilzeit, davon 17 % als geringfügig Beschäftigte.“

„Die Kolleginnen im Einzelhandel leisten einen herausragenden Beitrag zum Meistern der Krise. Das gilt auch für die Mitarbeiterinnen, die aufgrund des Lockdowns zeitweise in Kurzarbeit waren. Auch sie haben den Laden am Laufen gehalten. Alle gemeinsam haben diese Umsatzsteigerungen erarbeitet.“

„Obwohl die Beschäftigten im Handel immer wieder als Heldinnen und Helden gefeiert werden, haben weniger als ein Drittel einen rechtlichen Anspruch auf tarifliche Leistungen. Deswegen fordern wir die Arbeitgeber auf, mit uns den Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit der Tarifverträge zu stellen.“ Tarifverträge müssten für alle gelten, fordert der Gewerkschafter.

Für tarifgebundene Unternehmen, die Corona bedingt in wirtschaftliche Schieflage geraten sind, will ver.di differenzierte tarifliche Lösungen zur Zukunfts- und Beschäftigungssicherung anbieten. Der Tarifvertrag über Gehälter, Löhne und Ausbildungsvergütungen für die rund 280.000 Beschäftigten im Einzel- und Versandhandel in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen wurde schon im Februar zum 31. Mai 2021 gekündigt. Die Verhandlungen sollen in der zweiten Maihälfte beginnen.

Quelle: ver.di