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Dresden. Einführung de sachsenweiten Bildungstickets - Die Satzung für die Schülerbeförderungskosten-Erstattung wurde jetzt veröffentlicht.

Durch die Einführung des sachsenweiten Bildungstickets zum 1. August 2021 musste auch die Satzung Schülerbeförderungskosten-Erstattung der Landeshauptstadt neu verfasst werden. Am 1. Juli 2021 wurde die neue Satzung im Dresdner Stadtrat beschlossen. Die größte Änderung der Satzung betrifft die Kostenerstattung bei Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel.

Bisher mussten Bürgerinnen und Bürger einen aufwendigen Antrag auf Kostenerstattung stellen und die benötigten Fahrkarten über das gesamte Schuljahr vorfinanzieren. Am Ende des Schuljahres erfolgte dann eine Kostenerstattung vom Schulverwaltungsamt. Mit der Einführung des Bildungstickets und dessen Verankerung in der Satzung können nun alle Schülerinnen und Schüler an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen das Bildungsticket bei den Verkehrsbetrieben zu einem bereits stark vergünstigten Preis erwerben: für 15 Euro pro Monat im Jahresabo. Die bisher zu erfüllenden Mindestentfernungen zwischen Wohnort und Schule (für Grundschüler 2,0 km und für alle folgenden Jahrgangsstufen 3,5 km) entfallen in der neuen Satzung, sodass wirklich jede Schülerin und jeder Schüler die Möglichkeit hat, das Bildungsticket zu erwerben.

 Schüler fahren für 15 Euro pro Monat im Jahresabo mit Bus und Bahn  ©MeiDresden.deSchüler fahren für 15 Euro pro Monat im Jahresabo mit Bus und Bahn ©MeiDresden.de

Des Weiteren wurden die von den Antragstellern zu zahlenden Eigenanteile für den Schülerspezialverkehr (Beförderung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in Fahrdiensten) an das Kostenniveau des Bildungstickets angepasst. Die Antragsteller bezahlen ab dem Schuljahr 2021/2022 demnach genauso viel wie Familien, deren Kinder den öffentlichen Personennahverkehr nutzen können.

Kleinere Änderungen der Satzung betreffen die Antragsfristen bei Nutzung des Schülerspezialverkehrs sowie genauere bzw. geänderte Regelungen für den Einsatz von Schulbussen und die Kostenerstattung bei Nutzung des privaten Kraftfahrzeuges.

Die neue Satzung Schülerbeförderungskosten-Erstattung der Landeshauptstadt Dresden ist im Internet zu finden: www.dresden.de/schulverwaltung

Sie ist außerdem im Amtsblatt, das am Donnerstag, 19. August, erscheint, abgedruckt.

Quelle: Landeshaupstadt Dresden