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Sachsen. Wegen Gefährdung des Kindeswohls haben die Jugendämterin Sachsen 2020 insgesamt 1 685 Maßnahmen beim Familiengericht nach § 1666 Absatz 3 BGB eingeleitet.

In Folge einer Gefährdung des Kindeswohls haben die Jugendämter für Kinder und Jugendliche in Sachsen 2020 insgesamt 1 685 Maßnahmen beim Familiengericht nach § 1666 Absatz 3 BGB eingeleitet. Diese waren u. a. darauf zurückzuführen, dass die Personensorgeberechtigten nicht bereit oder in der Lage waren, die Gefahr für das Kind abzuwenden oder einer Inobhutnahme widersprachen.

Die Maßnahmen des Familiengerichts umfassten:
• 395 Auferlegungen der Inanspruchnahme von Hilfen der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII - z. B. Hilfen zur Erziehung),
• 198 Aussprachen von Geboten und Verboten gegenüber den Personensorgeberechtigten oder Dritten gemäß § 1666 Absatz 3 Nummer 2 bis 4 BGB (z. B. das Gebot, für die Einhaltung der Schulpflicht zu sorgen; das Verbot, Orte, an denen sich das Kind regelmäßig aufhält, aufzusuchen oder Kontakt mit dem Kind aufzunehmen),
• 88 Ersetzungen von Erklärungen des/der Personensorgeberechtigten (z. B. die Einwilligung in die Inanspruchnahme von Hilfen zur Erziehung oder die Zustimmung zur Inobhutnahme eines Kindes) und
• 595 vollständige und 409 teilweise Übertragungen der elterlichen Sorge auf das Jugendamt oder einen Dritten als Vormund oder Pfleger (vollständiger und teilweiser Entzug der elterlichen Sorge).

Daten sind für das Land Sachsen sowie Kreisfreie Städte und Landkreise erhältlich.

Weitergehende Veröffentlichungen im Internet:
https://www.statistik.sachsen.de/html/adoptionen-sorgerecht.html
https://www.statistik.sachsen.de/download/statistische-berichte/statistik-sachsen_kV8_kinder-jugendhilfe-pflege-beistand.xlsx

 

Quelle: STATISTISCHES LANDESAMT DES FREISTAATES SACHSEN