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Dresden. Wenn die Rente nicht ausreicht, um im Alter angemessen zu wohnen, dann können Menschen im Rentenalter im Sozialamt Wohngeld beantragen.

Dresden. Wenn die Rente nicht ausreicht, um im Alter angemessen zu wohnen, dann können Menschen im Rentenalter im Sozialamt Wohngeld beantragen. Dr. Susanne Cordts, Leiterin des Sozialamts: „Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete oder für selbstgenutztes Wohneigentum. Mieter oder Heimbewohner können einen Antrag auf Mietzuschuss stellen, Eigentümer eines Hauses oder einer Wohnung einen Antrag auf Lastenzuschuss.“

 Wohngeld im Rentenalter - Zuschuss zur Miete oder für selbstgenutztes Wohneigentum   Foto: Gerd Altmann/Pixabay Wohngeld im Rentenalter - Zuschuss zur Miete oder für selbstgenutztes Wohneigentum Foto: Gerd Altmann/Pixabay


Die Höhe des Wohngelds ist dabei abhängig von der Anzahl der Mitglieder des Haushalts, von der monatlichen Miete beziehungsweise Belastung und vom gesamten Einkommen der Bewohnerinnen und Bewohner. Bei Mieterinnen und Mietern werden die Grundmiete sowie die Nebenkosten – Bruttokaltmiete, ohne Heizung und Warmwasser – berücksichtigt. Bei Wohneigentümern werden die Belastungen angerechnet, zum Beispiel Darlehenszinsen oder -tilgungen, Grundsteuer und Betriebskosten sowie ein Pauschalbetrag für die Kosten zur Instandhaltung.

Die bei dem Antrag zu berücksichtigende Miete oder Belastung ist jedoch durch einen Höchstbetrag gedeckelt. Für Ein-Personen-Haushalte beträgt er in Dresden 426 Euro und für Zwei-Personen-Haushalte 516 Euro. Bei Heimbewohnerinnen und -bewohnern ist der Höchstbetrag die zu berücksichtigende Miete. Einnahmen, wie das Pflegegeld, das Blindengeld und steuerfreie Aufwandsentschädigungen bis zu 3.000 Euro im Jahr sowie der Unterhalt zur Bezahlung einer Pflegekraft bis zu 6.540 Euro im Jahr werden dabei nicht berücksichtigt. Das Vermögen von Alleinstehenden bis 60.000 Euro und von Zwei-Personen-Haushalten bis zu 90.000 Euro ist kein Ausschlussgrund, um Wohngeld beziehen zu können.

Der Antrag für Wohngeld kann im Internet heruntergeladen werden, Vordrucke liegen in allen Bürgerbüros und Stadtbezirksämtern aus. Die Formulare und weitere Informationen stehen unter www.dresden.de/wohngeld

Quelle: Landeshauptstadt Dresden