Wer gesund ist, kann sich nur schwer vorstellen, nicht mehr selbst über das eigene Leben entscheiden zu können. Doch nicht nur altersbedingt, sondern auch durch einen Unfall oder eine Erkrankung kann dies plötzlich passieren. Dann müssen Angehörige, Ärztinnen und Ärzte oder Gerichte wichtige Entscheidungen treffen, zum Beispiel über medizinische Behandlungen, finanzielle Angelegenheiten oder die Wohnsituation. Doch so weit muss es nicht kommen: Wer schon in gesunden Tagen mit rechtssicheren Vollmachten vorsorgt, lässt im Fall der Fälle keinen Raum für Mutmaßungen. Der aktualisierte Ratgeber "Patientenverfügung. Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung" der Verbraucherzentrale - inzwischen in 23. Auflage erschienen - zeigt ganz praktisch, wie "Vorsorge im Paket" aussehen kann.
Patientenverfügung Foto: Verbraucherzentrale Hamburg e.V.
Der Ratgeber erklärt zunächst, welche Angelegenheiten in einer Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung geregelt werden können. Viele Menschen wissen zum Beispiel gar nicht, dass nahestehende Personen wie der Ehepartner oder die Kinder im Ernstfall nicht automatisch entscheiden dürfen, was getan oder unterlassen werden sollte. Wichtig ist aber nicht nur, dass die eigenen Wünsche beschrieben und Bevollmächtigte benannt werden, sondern auch das "Wie" ist bedeutsam. So ist eine Patientenverfügung nur dann bindend, wenn sie ausreichend konkret formuliert ist. Ansonsten gibt es einen zu großen Handlungsspielraum für Angehörige oder behandelnde Ärzte und Ärztinnen. Der Ratgeber hilft mit Textbausteinen und Musterformulierungen, die eigenen Verfügungen und Vollmachten rechtssicher abzufassen.
Der Ratgeber "Patientenverfügung" ist erhältlich für 12 Euro im Infozentrum der Verbraucherzentrale Hamburg in der Kirchenallee 22 (Mo bis Do 10 - 18 Uhr und Fr 10 - 16 Uhr). Das Buch kann zuzüglich Versandkosten auch online bestellt oder direkt als E-Book für 9,99 Euro heruntergeladen werden unter: www.vzhh.de/shop.
Quelle: Verbraucherzentrale Hamburg e.V.