(ots) - Das Zollfahndungsamt Dresden hat auch im Jahr 2022 einen bedeutenden Beitrag zur Verfolgung und Verhütung der mittleren, schweren und organisierten Zollkriminalität geleistet.Die Bandbreite der hiesigen Ermittlungen umfasste grenzüberschreitende Betäubungsmitteldelikte, Verbrauchsteuerstraftaten, grenzüberschreitende Verstöße gegen die gesetzlichen Bestimmungen in den Bereichen Waffen und Sprengstoff, Arznei- und Dopingmittel, Artenschutz und gewerblichen Rechtsschutz sowie die Hinterziehung von Einfuhrabgaben. Im vergangenen Jahr leitete das Zollfahndungsamt Dresden 1.765 Ermittlungsverfahren gegen 2.344 Tatverdächtige neu ein und führte eine Vielzahl von bestehenden Verfahren fort. Aufgrund der erfolgreichen Ermittlungen des Zollfahndungsamtes Dresden sprachen Gerichte im Vorjahr Freiheitsstrafen von insgesamt 127 Jahren sowie Geldstrafen in Höhe von 198.280,00 Euro aus. 

sichergestelltes Marihuana Quelle: Zollfahndungsamt Dresden (siehe Pressemitteilung vom 22.09.2022: Zollfahndung stellt 10 Kilogramm Marihuana, 67.000 Euro Bargeld und Goldschmuck sicher)  Foto: Zollsichergestelltes Marihuana Quelle: Zollfahndungsamt Dresden (siehe Pressemitteilung vom 22.09.2022: Zollfahndung stellt 10 Kilogramm Marihuana, 67.000 Euro Bargeld und Goldschmuck sicher) Foto: Zoll

Durch ihre Ermittlungen deckten die Dresdner Zollfahnder*innen Steuerhinterziehungen im Gesamtumfang von über 24,9 Millionen Euro auf und stellten unter anderem über:

- 762 Kilogramm Betäubungsmittel
- 5,9 Millionen Stück Zigaretten
- 3,5 Tonnen Wasserpfeifentabak
- 88.013 Stück pyrotechnische Erzeugnisse
- 329 dem Waffengesetz unterliegende Gegenstände
- 170 Kilogramm verbotene Arzneimittel
- 15 Kilogramm Dopingmittel
- 59.340 Stück gefälschte Markenprodukte
- 245 Erzeugnisse von oder aus geschützten Tierarten

sicher.

sichergestelltes Crystal Quelle: Zollfahndungsamt Dresden (siehe Pressemitteilung vom 27.01.2022: Zoll stellt 2 Kilogramm Crystal sicher)  Foto: Zollsichergestelltes Crystal Quelle: Zollfahndungsamt Dresden (siehe Pressemitteilung vom 27.01.2022: Zoll stellt 2 Kilogramm Crystal sicher) Foto: Zoll

Weitere Auszüge aus der Bilanz:

Verbrauchsteuerkriminalität

Verbrauchsteuern stellen die bedeutendsten Einnahmen der Zollverwaltung dar und umfassen die sogenannten indirekten Steuern auf Genussmittel (Tabakwaren, alkoholische Getränke und Kaffee) sowie Energieerzeugnisse (Energieträger wie Mineralöl, Erdgas, Flüssiggas und Kohle) und den elektrischen Strom.

Der illegale Verkehr und Handel mit diesen hochsteuerbaren Waren birgt aufgrund der lukrativen, illegalen Gewinnaussichten ein enormes Betrugspotenzial. Dieses verursacht - neben erheblichen Steuerausfällen in der Bundesrepublik Deutschland und anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union - insbesondere auch Wettbewerbsverzerrungen in der Wirtschaft.

Das Zollfahndungsamt Dresden leitete im Berichtsjahr insgesamt 63 Ermittlungsverfahren in diesem Deliktsbereich neu ein und stellte unter anderem über 5,9 Millionen Zigaretten, knapp 3,5 Tonnen Wasserpfeifentabak sowie 887.000 Liter von sogenannten Substituten sicher.

Betäubungsmittelkriminalität

Die Bekämpfung des international organisierten Rauschgiftschmuggels stellt nach wie vor einen Hauptschwerpunkt in der Arbeit des Zollfahndungsamtes Dresden dar.
Die Ermittler*innen des Zollfahndungsamtes Dresden sowie der Gemeinsamen Ermittlungsgruppen Rauschgift (GER) leiteten in diesem Deliktsbereich insgesamt
778 Verfahren neu ein und stellten über 762 Kilogramm Betäubungsmittel sicher.

Im Einzelnen handelt es sich hierbei u.a. um:
- 134 Kilogramm Kokain
- 317 Kilogramm Marihuana
- 89 Kilogramm Methamphetamin bzw. Crystal
- 111 Kilogramm MDMA
- 8 Kilogramm Heroin
- 20 Kilogramm Opium
- 2.500 Ecstasy-Pillen.

sichergestellte Plagiate Quelle: Zollfahndungsamt Dresden (siehe Pressemitteilung vom 31.03.2022: Zollfahnder stellen 950 mutmaßlich gefälschte Markenartikel sicher)   Foto: Zollsichergestellte Plagiate Quelle: Zollfahndungsamt Dresden (siehe Pressemitteilung vom 31.03.2022: Zollfahnder stellen 950 mutmaßlich gefälschte Markenartikel sicher) Foto: Zoll

Hier schlagen sich u. a. die weiter zunehmenden Sicherstellungen von Postsendungen mit Betäubungsmitteln im örtlichen Zuständigkeitsbereich des Zollfahndungsamtes Dresden nie-der. Zum überwiegenden Teil waren die Postsendungen nicht für Deutschland bestimmt, sondern für Adressaten in anderen Ländern Europas oder auf anderen Kontinenten. Im Zuge der internationalen Zusammenarbeit erhielten die Fahnder*innen in den Zielländern umgehend Mitteilungen über die hiesigen Feststellungen. Das hier sichergestellte Rauschgift wurde in 18 Fällen kontrolliert an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet und damit deren Ermittlungen maßgeblich unterstützt.

Der Schmuggel von Rauschgift im Straßenverkehr wurde davon allerdings nicht gänzlich ab-gelöst und stellte auch im vergangenen Jahr einen wichtigen Teil der Ermittlungen des Zollfahndungsamtes Dresden dar. Nach wie vor steht bei der Bekämpfung der grenzüberschreitenden Rauschgiftkriminalität beim Zollfahndungsamt Dresden das Vorgehen gegen den Schmuggel von Crystal
(Methamphetamin) und Marihuana im Vordergrund. Bei den hiesigen Ermittlungsverfahren mit direktem Bezug zu Sicherstellungen an der Grenze zur Tschechischen Republik konnte ein geringer Anstieg gegenüber dem Vorjahr verzeichnet werden. Es ist allerdings festzustellen, dass sich als Hauptbezugsquelle der Tatverdächtigen für Crystal (Methamphetamin) und Marihuana die Niederlande etabliert haben.

Hinterziehung von Einfuhrabgaben

Im Berichtsjahr wurden 23 Ermittlungsverfahren neu eingeleitet bei denen der Verdacht bestand, dass Zölle sowie die Einfuhrumsatzsteuer nicht ordnungsgemäß entrichtet wurden. Der überwiegende Teil der Ermittlungsverfahren stand in Zusammenhang mit der Falschanmeldung der Warenwerte sowie der Warentarifnummern bei der Einfuhrabfertigung von Waren. Daneben waren im letzten Jahr auch Verstöße gegen Antidumpingmaßnahmen der Europäischen Union Gegenstand der Ermittlungen.

Sonstige Verbote und Beschränkungen

Unter Verboten und Beschränkungen sind alle EU-rechtlichen und nationalen Vorschriften zu verstehen, die dem Schutz der öffentlichen Ordnung, der Umwelt, der menschlichen Gesundheit, der Tier- und Pflanzenwelt sowie dem gewerblichen Rechtsschutz dienen.

Die Ermittlungsschwerpunkte des Zollfahndungsamtes Dresden liegen hierbei in den Deliktsbereichen der Waffen- und Sprengstoffkriminalität, der Marken- bzw.
Produktpiraterie, des Arznei- und Dopingmittelschmuggels sowie im Bereich des Artenschutzes.

Waffen- und Sprengstoffkriminalität

In diesem Deliktsbereich konzentrierten sich die Ermittlungen des Zollfahndungsamtes Dresden vorrangig auf die Bekämpfung des Waffenschmuggels und der rechtswidrigen Einfuhr von Sprengstoffen, insbesondere in Form von unerlaubter Pyrotechnik.

Die Ermittler*innen des Zollfahndungsamtes Dresden bearbeiteten im Vorjahr 397 Ermittlungsverfahren in diesem Deliktsbereich und stellten u.a. über 88.000 Stück pyrotechnische Erzeugnisse sowie 329 dem Waffengesetz unterliegende Gegenstände sicher. Dabei handelte es sich um verbotene, erlaubnispflichtige oder nicht mit dem erforderlichen Prüfzeichen versehene Waffen, wie Schlagringe, Messer, Reizstoffsprühgeräte, verschiedenste Elektroimpulsgeräte, Softairwaffen und Waffenteile für scharfe Schusswaffen.

sichergestelltes Marihuana Quelle: Zollfahndungsamt Dresden (siehe Pressemitteilung vom 25.11.2022: Mutmaßlicher Drogenhändler mit 48 kg Marihuana festgenommen)  Foto: Zollsichergestelltes Marihuana Quelle: Zollfahndungsamt Dresden (siehe Pressemitteilung vom 25.11.2022: Mutmaßlicher Drogenhändler mit 48 kg Marihuana festgenommen) Foto: Zoll

Gewerblicher Rechtsschutz

Im Deliktsbereich des Gewerblichen Rechtsschutzes wurden im vergangenen Jahr sieben Ermittlungsverfahren neu eingeleitet. Den Schwerpunkt bildeten hierbei Verfahren wegen des Verdachts von Rechtsverletzungen geschützter Marken oder Herkunftsbezeichnungen. Der betroffene Warenkreis erstreckte sich von Armbanduhren (70 Stück) über Schuhe (10.000 Paar) bis zu Textilien (49.000 Stück).

Arznei- und Dopingmittel

Wegen Verstößen gegen das Arzneimittel- sowie gegen das Antidopinggesetz ermittelten die Bediensteten des Zollfahndungsamtes Dresden im Vorjahr in 441 Fällen.

Sichergestellt wurden in diesen Ermittlungsverfahren über 128.561 Tabletten, 170 Kilogramm Pulver und 2 Liter verbotener Arzneimittel sowie 33.480 Tabletten, 15 Kilogramm Pulver und 14 Liter an Dopingsubstanzen.

Artenschutz

Die Arbeit des Zolls trägt maßgeblich zum Erhalt der vom Aussterben bedrohten Arten bei. Zum Schutz der Tiere und Pflanzen überwacht der Zoll die Einhaltung der gesetzlichen Ein- und Ausfuhrregelungen im internationalen Warenverkehr. Rund 5.800 Tier- und 30.000 Pflanzenarten stehen unter diesem besonderen Schutz. Artgeschützte Tiere und Pflanzen sowie daraus hergestellte Waren, die verbotswidrig ein- oder ausgeführt werden, werden von den Zollbehörden beschlagnahmt. Dabei ist es unerheblich, ob die Waren privat oder gewerblich im Reiseverkehr, im Postverkehr oder auf anderen Wegen transportiert werden.

In 38 Ermittlungsverfahren gingen die Dresdner Zollfahnder*innen im letzten Jahr dem Verdacht von Verstößen gegen das Washingtoner Artenschutzübereinkommen sowie gegen das Bundesnaturschutzgesetz nach und stellten dabei u.a. 174 Erzeugnisse aus der Haut artengeschützter Schlangen (Python), 56 Erzeugnisse aus Elfenbein, 15 Erzeugnisse vom Waran sowie 1.285 Seepferdchen sicher.

Einen weiteren Schwerpunkt bildeten zudem Sicherstellungen von Adlerholz im mittleren zweistelligen Kilogrammbereich (44,83 Kilogramm). Der Adlerholzbaum, auch Agarbaum genannt, liefert ein begehrtes Holz, das unter anderem als Adlerholz, Paradiesholz, Rosenholz oder Aloeholz bezeichnet wird. Es handelt sich dabei um ein äußerst seltenes und kostbares Räucherholz, das in Südostasien und Nordost-Indien erhältlich und nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen geschützt ist.

Quelle: Zollfahndungsamt Dresden