DB RE 15

Fahrplanänderungen im Verkehrsverbund Oberelbe
VVO Fahrplanänderungen
  1. ab Mo, 20.07.2026, 20:00 Uhr bis Di, 21.07.2026, 04:59 Uhr

    Beschreibung

    Beschreibung

    • Einzelne Züge dieser Linie (RE18294, RE18296) fallen in der Nacht 20./21.07.26 zwischen Ruhland <> Hoyerswerda aus und werden durch Busse ersetzt

    Achtung

    Text

    Ersatzverkehr

    Text

    Zusatzinformation

    Bitte achten Sie auf die vom Zugverkehr abweichenden (früheren/späteren) Fahrzeiten des Ersatzverkehrs.

    Bitte beachten Sie außerdem, dass die Haltestellen des Ersatzverkehrs nicht immer direkt an den jeweiligen Bahnhöfen liegen. In den Bussen des Ersatzverkehrs ist die Beförderung von Fahrrädern, Rollstühlen und Kinderwagen nur eingeschränkt möglich, wobei Fahrräder Nachrang haben – das Buspersonal entscheidet im Einzelfall über die Fahrradmitnahme.

    Links

  2. ab Mo, 20.07.2026, 22:00 Uhr bis Di, 21.07.2026, 04:59 Uhr

    Beschreibung

    Beschreibung

    RE15  Hoyerswerda - Ruhland - Coswig(b Dresden) - Dresden

    • RE18296 (21:57 Uhr ab Dresden-Neustadt) hält am 20.07.26 zusätzlich in Niederau

    RB31   Elsterwerda-Biehla - Elsterwerda - Coswig(b Dresden) – Dresden

    • Einzelne Züge (RB18040, RB18043 und RB18044) fallen in der Nacht 20./21.07.26 zwischen Elsterwerda-Biehla und Großenhain Cottb Bf aus und werden durch Busse ersetzt
    • RB18038 (21:05 Uhr ab Dresden-Neustadt) wird am 20.07.26 zwischen Radebeul-Naundorf und Zabeltitz umgeleitet, die Halte Coswig (b Dresden), Weinböhla Hp, Niederau, Priestewitz und Großenhain Cottb Bf entfallen.
    • Ab Zabeltitzverkehrt RB18038 in geänderter Fahrzeit, ca. 16 Minuten früher
    • Als Ersatz von/zu den ausfallenden Halten nutzen Sie bitte alternative Verbindungen 

    Achtung

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    Ersatzverkehr

    Text

    Zusatzinformation

    Bitte achten Sie auf die vom Zugverkehr abweichenden (früheren/späteren) Fahrzeiten des Ersatzverkehrs.

    Bitte beachten Sie außerdem, dass die Haltestellen des Ersatzverkehrs nicht immer direkt an den jeweiligen Bahnhöfen liegen. In den Bussen des Ersatzverkehrs ist die Beförderung von Fahrrädern, Rollstühlen und Kinderwagen nur eingeschränkt möglich, wobei Fahrräder Nachrang haben – das Buspersonal entscheidet im Einzelfall über die Fahrradmitnahme.

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