(ots) - Nach umfangreichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Dresden und der Bundespolizeiinspektion Berggießhübel wurde am 27. März 2023 der ukrainische Staatsangehörige (32 Jahre) am Amtsgericht Pirna, wegen des Einschleusens von Ausländern zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Am 14. August 2022 informierte ein Hinweisgeber die Bundespolizeiinspektion Berggießhübel, dass sich mehrere Personen in Friedrichswalde, unmittelbar an der Bundesautobahn 17, aufhalten sollen. Im Zuge der Nahbereichsfahndung stellten die Polizeibeamten insgesamt sechs Männer ausländischer Herkunft fest. Bei den Personen handelte es sich, um türkische Staatsangehörige. Im Rahmen der polizeilichen Maßnahmen stellten die illegalen Migranten (19 - 42 Jahre) aus der Türkei ein Schutzersuchen. 

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Die polizeilichen Ermittlungen der Bundespolizei richten sich ab diesem Zeitpunkt gegen den derzeit unbekannten Fahrer der Absetzschleusung. Verfahrensrelevante Sachbeweise und Personalbeweise wurden in der Folge der strafprozessualen Sachbearbeitung ausgewertet. Im Zuge dessen, erfolgte die Identifizierung des Fahrers der Absetzschleusung von Friedrichswalde. Die Einschleusungshandlung erfolgte mittels eines PKW mit slowakischer Zulassung, wovon zwei der sechs illegalen Migranten im Kofferraum sich über mehrere Stunden befanden.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden wurde gegen den ukrainischen Beschuldigten ein Europäischer Haftbefehl durch das Amtsgericht Pirna erlassen. Der 32-Jährige wurde im September 2022 in der Slowakei verhaftet und seine Auslieferung nach Deutschland im Oktober vollzogen. Die türkischen Geschleusten wurden von Ungarn über die Tschechische Republik nach Deutschland eingeschleust. Diese müssten bis zu 7.000 Euro an die Schleuserorganisation bezahlen. Der Ukrainer wurde zu 1 Jahr und zwei Monate Freiheitsstrafe verurteilt, welche nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Quelle: Bundespolizeiinspektion Berggießhübel