Die STADD hat gegen einen 17-jährigen Iraker Anklage zum Landgericht Dresden – Jugendkammer – u. a. wegen besonders schweren Raubes und gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen und erpresserischen Menschraubes erhoben.Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, am 15.12.2022 gegen 21:40 Uhr einer 51-jährigen Geschädigten auf der Tiergartenstraße in Dresden Pfefferspray ins Gesicht gesprüht zu haben, um die Handtasche der Geschädigten mit 35 Euro Bargeld und einem iPhone 7S zu entwenden, was ihm auch gelang. Die Geschädigte erlitt durch den Einsatz des Pfeffersprays Rötungen an den Augen und im Gesicht sowie Schmerzen.
Dem Beschuldigten wird weiterhin vorgeworfen, am 19.12.2022 gegen 22:20 Uhr einer zur Tatzeit 26-jährigen Geschädigten an der Straßenbahnhaltestelle Sachsenallee in Dresden mit Kraft die Umhängetasche derart entrissen zu haben, dass die Geschädigte zu Boden stürzte und so mit dem Kopf aufschlug, dass sie sich eine Platzwunde am Hinterkopf zuzog, Schwindel und Schmerzen erlitt und ihr Gehör in der Folge auf einer Seite für mindestens zwei Wochen gemindert war. Sodann soll der Beschuldigte der am Boden liegenden Geschädigten die Handtasche entwendet und dabei ein Messer in der Hand gehalten haben.
Dem Beschuldigten wird darüber hinaus vorgeworfen, am 18.01.2023 gegen 21:30 Uhr gemeinsam mit einem anderweitig verfolgten 17-jährigen Syrer zwei Männer (zur Tatzeit 17 und 19 Jahre) auf der Münchner Straße in Dresden zunächst unter einem Vorwand angesprochen zu haben. Sodann soll der Beschuldigte den 17-jährigen Geschädigten gepackt und ein ausgeklapptes Messer an den Hals gehalten haben. Wenige Augenblicke später soll der anderweitig verfolgte 17-jährige Syrer ebenfalls ein Messer gezogen und es dem 19-jährigen Geschädigten vor den Bauch gehalten haben.
Beide forderten sodann Geld von den Geschädigten, wobei nur der 19-jährige Geschädigte 10 Euro dabeihatte und diese den Beschuldigten übergab. Unter Aufrechterhaltung der Bedrohungslage gingen der Beschuldigte und der anderweitig Verfolgte sodann zu einer Bank und forderten die Geschädigten jeweils zur Abhebung von Bargeld auf, woraufhin die Geschädigten jeweils 20 Euro abhoben und den Beschuldigten übergaben. Auf dem Weg zur Bank nahmen der Beschuldigte und der anderweitig Verfolgte dem 17-jährigen Geschädigten ein iPhone 14 und ein Basecap sowie dem 19-jährigen Geschädigten die AirPods weg, um die Gegenstände
für sich zu behalten. Nach dem erzwungenen Bankbesuch nahmen sie dem 17-jährigen Geschädigten noch dessen Jacke im Wert von 120 Euro sowie die sich in der Jacke befindlichen Gegenstände (Schlüsselbund und Portemonnaie) weg, um die Gegenstände für sich zu behalten.
Der Beschuldigte wurde unmittelbar nach Begehung der Tat vorläufig festgenommen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wurde gegen ihn am 19.01.2023 Haftbefehl erlassen. Der Beschuldigte befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Er ist nicht vorbestraft und hat keine Angaben zu den Tatvorwürfen gemacht.
Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.
Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt.
Der 17-jährige Syrer, der die Tat vom 18.01.2023 gemeinsam mit dem Beschuldigten begangen haben soll, wurde ebenfalls unmittelbar nach Begehung der Tat vorläufig festgenommen. Er ist aufgrund eines Unterbringungsbefehls vorläufig untergebracht. Gegen ihn wurde bereits Anklage zum Amtsgericht Dresden – Jugendschöffengericht – erhoben.
*) Staatsanwaltschaft Dresden
Quelle: Staatsanwaltschaft Dresden