Die Anschaffung eines Balkonkraftwerks wird dank Förderung durch das sächsische Energie- und Klimaministerium noch rentabler. Mit der zusätzlichen Förderung in Höhe von 300 Euro wird das Solarpanel am Balkon nun ein wirklich attraktives Angebot, das sich in wenigen Jahren rechnet. „Durch das Minikraftwerk an Balkon oder Terrasse lassen sich die eigenen Stromkosten um bis zu 100 Euro im Jahr senken und ein wertvoller Beitrag zur Energiewende leisten“, meint Denis Schneiderheinze, Energiereferent der Verbraucherzentrale. Zudem sind die Geräte mit allen notwendigen Komponenten bereits ab 400 Euro zu haben.
Förderbedingungen
Alle Verbraucher*innen, die ihr neues Balkonkraftwerk ab dem 22. Juni 2023 gekauft haben, werden von der Förderung in Sachsen profitieren können. Die Beantragung der Finanzspritze soll voraussichtlich ab Ende August digital über die Sächsische Aufbaubank möglich sein. „Die staatliche Förderung ist ein positives Signal. Sächsische Haushalte können angesichts gestiegener Energiepreise ganz konkret von dieser Unterstützung profitieren“, so Andreas Eichhorst, Vorstand der Verbraucherzentrale Sachsen. Die sächsische Landtagsabgeordnete der Fraktion Bündnisgrüne, Petra Čagalj Sejdi, unterstreicht: „Die Förderung ermöglicht es Bürger*innen unabhängig ihres Einkommens, mit Solarstrom aktiv Geld und Energie zu sparen: Ein wichtiger Schritt hin zu einer nachhaltigen Energiewende.“
Installation
Die einfach zu installierenden Geräte erzeugen über ein am Balkon oder auf der Terrasse angebrachtes Solarpanel Strom, der direkt ins hauseigene Stromnetz fließt und an sonnigen Tagen beispielweise den Kühlschrank mit Energie versorgt. „Voraussetzung ist natürlich, dass Verbraucher*innen eine sonnige Stelle am Haus oder der Wohnung finden, sodass das Minikraftwerk auch entsprechend viel Strom produziert“, erklärt Energieexperte Schneiderheinze.
Herausforderungen
Allerdings gibt es nach Einschätzung der Verbraucherzentrale immer noch unnötige Hürden bei Anmeldung und Betrieb der Geräte. Hier braucht es unkomplizierte Regelungen: „Besonders hinsichtlich notwendiger Genehmigungen würden wir uns wünschen, dass die Geräte bei baulichen Veränderungen in den Katalog der sogenannten privilegierten Maßnahmen aufgenommen werden. Diese Maßnahme würde es Vermietern deutlich erschweren, ihren Mieter*innen die Installation der Geräte pauschal zu untersagen und Rechtssicherheit schaffen.“, so Schneiderheinze.
Kostenfreie Infoveranstaltung
Welche Erleichterungen vorgesehen sind und was es bei Kosten, Installation und Anmeldung zu beachten gilt, erklären die Energieexpert*innen der Verbraucherzentrale am 12. Juli in einem Online-Vortrag für alle interessierten Verbraucher*innen. Anmeldungen sind unter www.verbraucherzentrale-sachsen.de/veranstaltungen möglich. Darüber hinaus gibt es Informationsveranstaltungen zum Beispiel am 05. Juli in Dresden, am 12. Juli online sowie am 17. Juli und 21. August 2023 in Leipzig.
Weiterführende Beratung
Weiterhin beraten die Expert*innen der Verbraucherzentrale Verbraucher*innen individuell an allen Standorten im Freistaat im Rahmen einer kostenfreien Energieberatung. Termine können unter 0341-696 29 29 oder 0800-809 802 400 gebucht werden.
Über die Energieberatung der Verbraucherzentrale:
Die Bundesförderung für Energieberatung der Verbraucherzentrale bietet das größte interessenneutrale Beratungsangebot zum Thema Energie in Deutschland. Seit 1978 begleitet sie private Verbraucher mit derzeit über 700 Energieberatern und an mehr als 900 Standorten in eine energiebewusste Zukunft. Jedes Jahr werden mehr als 170.000 Haushalte zu allen Energie-Themen unabhängig und neutral beraten, beispielsweise Energiesparen, Wärmedämmung, moderne Heiztechnik und erneuerbare Energien. Die durch die Beratungen eines Jahres bewirkten Energieeffizienzmaßnahmen führen zu einer Einsparung an Energie, die einem Güterzug von 50 km Länge voller Steinkohle entspricht.
Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen e. V.