Sachsens Kabinett hat am Dienstag beschlossen, für Teichwirtschaften eine Krisenbeihilfe bereitzustellen. Hintergrund sind die Auswirkungen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine, die zu einem erheblichen Anstieg der Betriebskosten geführt haben. Die inzwischen zu zahlenden Preise für Futter, Energie und Kraftstoffe sind für einige Betriebe existenzbedrohend. Um massive wirtschaftliche Schäden abzuwenden, können diejenigen Teichwirtschaftsbetriebe eine Förderung beantragen, die 2022 im Rahmen der Förderrichtlinie Teichwirtschaft und Naturschutz gefördert wurden. Die Krisenbeihilfe beträgt 67,70 Euro pro Hektar Teichfläche, höchstens jedoch 15.000 Euro je Unternehmen.

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Landwirtschaftsminister Wolfram Günther: »Sachsens Teichwirtschaften produzieren hervorragenden Fisch für den regionalen Markt. Sie prägen und erhalten unsere Kulturlandschaft und tragen zum Erhalt der Artenvielfalt bei. Mir liegt sehr daran, die wirtschaftlich einschneidenden Folgen des russischen Kriegs gegen die Ukraine auch in diesem Bereich abzufedern. Wir nutzen damit die Möglichkeit, die uns die EU eröffnet hat.« Bei der »Krisenbeihilfe Aquakultur« im Freistaat Sachsen handelt es sich um ein einmaliges, zeitlich begrenztes Hilfsprogramm. Sachsens Landwirtschaftsministerium rechnet mit voraussichtlich 80 Anträgen für insgesamt circa 8.000 Hektar Teichfläche.

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Das Antragsformular und weitere Informationen zur Förderung sind unter Krisenbeihilfe Aquakultur - Förderportal - sachsen.de verfügbar. Die Anträge können ab dem 2. Mai bis zum 15. Juni 2023 beim SMEKUL eingereicht werden.

Für die Aquakultur, für die die Zuständigkeit bei den Ländern liegt, hat die Europäische Kommission die Möglichkeit eröffnet, Krisenbeihilfen infolge der russischen Invasion in der Ukraine an die Aquakulturunternehmen mit noch vorhandenen Mitteln des Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) zu leisten.

Quelle: Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft