Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 16-jährigen Syrer Anklage zum Amtsgericht Dresden – Jugendschöffengericht – u. a. wegen schwerer räuberischer Erpressung in zwei Fällen und versuchter schwerer räuberischer Erpressung erhoben.Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, am 10.10.2023 gegen 22:50 Uhr eine Spielothek in Dresden-Friedrichstadt betreten und unter Vorhalt eines Messers von einem dort tätigen Angestellten Geld gefordert zu haben. So eingeschüchtert soll der Angestellte dem Beschuldigten 480 Euro Bargeld übergeben haben. Dem Beschuldigten wird weiterhin vorgeworfen, am 18.10.2023 gegen 14:45 Uhr eine Spielothek in Dresden-Johannstadt betreten und unter Vorhalt eines Messers Geld von einer dort tätigen Angestellten gefordert zu haben. So eingeschüchtert soll die Angestellte dem Beschuldigten 605 Euro Bargeld übergeben haben.

JVA Dresden Symbolfoto © MeiDresden.deJVA Dresden Symbolfoto © MeiDresden.de

Darüber hinaus wird dem Beschuldigten vorgeworfen, am 24.10.2023 gegen 12:30 Uhr noch einmal die bereits am 18.10.2023 angegriffene Spielothek in Dresden-Johannstadt betreten und dort unter Vorhalt eines Messers von den dort tätigen Angestellten Geld gefordert zu haben. Ein im Eingangsbereich der Spielothek sitzender Zeuge erkannte den Beschuldigten sofort wieder und warf eine Kaffeetasse in dessen Richtung, woraufhin der Beschuldigte bemerkte, dass er seinen Tatplan nicht mehr verwirklichen konnte und sich fluchtartig entfernte.

Der Beschuldigte wurde am 25.10.2023 vorläufig festgenommen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hat der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden noch am gleichen Tag Haftbefehl gegen den Beschuldigten erlassen. Der Beschuldigte befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Er ist nicht vorbestraft und geständig. Es ist anzunehmen, dass der Beschuldigte mit dem erlangten Bargeld seinen Drogenkonsum finanzieren wollte.

Das Amtsgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.

Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Amtsgericht Dresden bestimmt.

Quelle: Staatsanwaltschaft Dresden