Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 23-jährigen Marokkaner Anklage zum Schwurgericht des Landgerichts Dresden wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung erhoben. Am 02.05.2023 gegen 23:55 Uhr soll eine körperliche Auseinandersetzung zwischen dem Beschuldigten und einem 30-jährigen Tunesier unter Beteiligung weiterer Personen auf der Alaunstraße in Höhe der Hausnummer 3 in Dresden erfolgt sein. Nachdem die Auseinandersetzung beendet war und der 30-jährige Geschädigte in Folge der Auseinandersetzung bewusstlos am Boden lag, soll der Beschuldigte dem Geschädigten mit dem beschuhten Fuß zwei Mal zielgerichtet in das Gesicht getreten haben.
Der Geschädigte erlitt durch die Tritte schwere Verletzungen am Kopf und wäre ohne sofortige medizinische Versorgung im Krankenhaus verstorben. Der Beschuldigte soll den Tod des Geschädigten zumindest billigend in Kauf genommen haben.
Der Beschuldigte wurde am 03.05.2023 vorläufig festgenommen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hat der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden am 04.05.2023 Haftbefehl gegen den Beschuldigten erlassen. Der Beschuldigte befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Der Beschuldigte ist bereits nicht einschlägig vorbestraft. Er hat zum Tatvorwurf keine Angaben gemacht.
Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.
Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt.
Gegen den 30-jährigen Geschädigten wurde wegen eines anderen Sachverhalts ebenfalls Anklage zum Landgericht Dresden – Schwurgericht – erhoben.
Quelle: Staatsanwaltschaft Dresden