Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 30-jährigen Tunesier Anklage zum Schwurgericht des Landgerichts Dresden u. a. wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung erhoben.Der Beschuldigte und ein bislang unbekannter Mittäter sollen am 17.03.2023 gegen 23:45 Uhr mit einem zur Tatzeit 22-jährigen Algerier auf dem Vorplatz an der Alaunstraße 10, 01099 Dresden in Streit geraten sein. Aus unbekannten Gründen soll es zu gegenseitigen Beleidigungen und schließlich zu einer körperlichen Auseinandersetzung gekommen sein, bei der der Geschädigte von dem unbekannten Mittäter mindestens einen Faustschlag in die linke Gesichtshälfte bekam und einen Nasenbeinbruch erlitt.
Als die Situation schon beendet schien und die Kontrahenten von Dritten getrennt worden waren, soll der Beschuldigte an den Geschädigten, der in diesem Moment nicht mit einem weiteren Angriff rechnete, herangetreten sein und ihm mit einem scharfen Gegenstand unterhalb des linken Kiefers eine 15 cm lange schwere Schnittverletzung zugefügt haben. Der Beschuldigte soll den Tod des Geschädigten dabei zumindest billigend in Kauf genommen haben. Der Geschädigte musste noch in der Nacht notoperiert werden. Der Schnitt verfehlte nur knapp die Halsschlagader und hätte tödlich enden können.
Der Beschuldigte wurde am 03.05.2023 aufgrund eines bestehenden Haftbefehls festgenommen. Er befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Der Beschuldigte ist geringfügig und nicht einschlägig vorbestraft. Er hat zum Tatvorwurf keine Angaben gemacht.
Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden. Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt.
Quelle: Staatsanwaltschaft Dresden