(ots) - Am Abend des 19. Juni 2023 wurde die Bundespolizeiinspektion Berggießhübel durch Bürgerhinweise über eine vermutliche Einschleusungshandlung von mehreren Personen in der Ortschaft Geising informiert. Die Einsatzkräfte konnten daraufhin elf Personen in unmittelbarer Nähe zum gemeldeten Absatzort feststellen. Keine der Personen war im Besitz aufenthaltslegitimierender Dokumente. Nach eigenen Angaben handelte es sich um syrische und türkische Staatsangehörige. Im örtlichen und zeitlichen Zusammenhang in der Nähe des Feststellortes stellte die Bundespolizei ein abgestelltes Fahrzeug mit polnischen Kennzeichen fest. Diesbezüglich hatten Zeugen beobachtet, dass Personen fluchtartig das Fahrzeug verlassen hatten. Die eingeleiteten Fahndungsmaßnahmen unter Einbindung des Polizeihubschraubers und benachbarter Polizeidienststellen blieben erfolglos.

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Alle festgestellten Personen wurden in Gewahrsam genommen und zunächst versorgt.Aufgrund des Verdachtes der unerlaubten Einreise nach Deutschland erfolgte die polizeiliche Sachbearbeitung der Beschuldigten in den Diensträumen der Bundespolizeiinspektion Berggießhübel. Im Rahmen der polizeilichen Maßnahmen äußerten alle Personen ein Schutzersuchen und wurden im Anschluss nach Chemnitz zur Erstaufnahmeeinrichtung weitergeleitet.

Die Bundespolizeiinspektion Berggießhübel hat die Ermittlungen wegen des Verdachts der Einschleusung von Ausländern aufgenommen und sucht Zeuginnen und Zeugen, die Hinweise zu den vermeintlichen Schleusern geben können. Die Dienststelle der Bundespolizei ist 24/7 telefonisch unter 035023-676 300 zu erreichen. Weiterhin können Sie die kostenfreie Hotline der Bundespolizei unter
0800 6 888 000 oder das Kontaktformular auf www.bundespolizei.de nutzen.

In letzter Zeit häufen sich ähnliche Sachverhalte im gesamten Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeiinspektion Berggießhübel. Die Masse der festgestellten unerlaubten Einreisen erfolgt dabei über den Verkehrsweg Straße mittels PKW oder Kleinbussen und Transportern. Die Personen sitzen teils übereinander im Fahrgast- bzw. Lade- oder Kofferraum. Durch die oft waghalsige Fahrweise mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit, die Mitnahme großer Personengruppen (15 bis 30 Personen/ darunter teils Kinder und ältere Menschen) und das Absetzen an stark befahrenen Straßen sind die Insassen nicht selten lebensbedrohlichen Situationen ausgesetzt. Die Schleuser nehmen dabei die Gefährdung und Verletzung der Migranten skrupellos in Kauf. Das lebensgefährdende Einschleusen von unerlaubt eingereisten Personen stellt zudem ein Verbrechen nach dem Aufenthaltsgesetz dar und sieht eine Strafschärfung vor.

Quelle: Bundespolizeiinspektion Berggießhübel