In den letzten Tagen verhaftete die Bundespolizei auf der Autobahn 17 am Rastplatz "Am Heidenholz" mehrere Personen aus Nordmazedonien, Rumänien, Bulgarien sowie aus Ungarn. Diese waren kurz zuvor aus der Tschechischen Republik nach Deutschland eingereist und durch Einsatzkräfte der Bundespolizei polizeilich überprüft worden.Die Gesuchten waren aufgrund von polizeilichen Ausschreibungen im Fahndungssystem von den unterschiedlichsten Staatsanwaltschaften im Bundesgebiet ausgeschrieben. Nach den Überprüfungen gab es für die Gesuchten zwei Möglichkeiten, entweder die Geldstrafen bezahlen oder es drohten Ersatzfreiheitsstrafen.

Am Mittwoch wurde ein bulgarischer Staatsangehöriger (32 Jahre) verhaftet. Gegen den Gesuchten lag ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Karlsruhe vor. Der Bulgare wurde wegen Urkundenfälschung am Amtsgericht Karlsruhe-Durlach im Juni 2023 zu einer Geldstrafe in Höhe von 3.077,50 Euro verurteilt. Ein Bekannter wurde bei der Kreispolizeibehörde in Neuss vorstellig und bezahlte die Geldstrafe für den Gesuchten. Der Bulgare durfte den Polizeigewahrsam verlassen und müsste nicht 75 Tage Ersatzfreiheitsstrafe antreten.

Bundespolizei   Symbolfoto: Lukas Becker/pixabayBundespolizei Symbolfoto: Lukas Becker/pixabay

Heute erfolgte eine weitere Verhaftung eines ungarischen Staatsangehörigen (24 Jahre) in den Morgenstunden. Der Ungar wurde am Amtsgericht Chemnitz im Juli 2023 wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 2.513,96 Euro verurteilt. In Chemnitz wurde bei der Bunddespolizei ein Freund des 24-jährigen vorstellig und bezahlte die Geldstrafe. Somit durfte der Ungar weiterreisen.

Für zwei Personen aus Rumänien (36 Jahre sowie 47 Jahre) gab es keine zahlungsfähigen Bekannten hier in Deutschland. Die Rumänen ignorierten die behördlichen Schreiben und tauchten unter. Das Amtsgericht Rendsburg verurteilte im Juli 2023 den 36- Jährigen wegen des Verstoßes gegen das Antidopinggesetz zu einer erheblichen Geldstrafe in Höhe von 1.877,50 Euro. Der 36- Jährige verbüßt aufgrund keiner Barmittel somit 60 Tage Ersatzfreiheitsstrafe. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurden Sie der Justizvollzugsanstalt Dresden zugeführt.

Quelle; Bundespolizeiinspektion Berggießhübel