Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen zwei Deutsche im Alter von 28 und 37 Jahren und eine 38-jährige Deutsche Anklage zum Amtsgericht Dresden – Schöffengericht – u. a. wegen des Verdachts des gemeinschaftlichen Raubes, der gemeinschaftlichen versuchten räuberischen Erpressung und der gefährlichen Körperverletzung erhoben. Die Beschuldigten sollen sich entschlossen haben, eine tatsächlich nicht bestehende Forderung des 37-jährigen Beschuldigten über 10.000 Euro gegen einen 26-jährigen Mann gewaltsam durchzusetzen.
In Umsetzung dieses Tatentschlusses sollen die drei Beschuldigten am 02.12.2023 gegen 11:15 Uhr die unverschlossene Wohnung einer 24-jährigen Frau in der Hepkestraße in Dresden betreten haben. Dort soll der 28-jährige Beschuldigte zunächst drei Männer, die sich in der Wohnung aufhielten, mit der Faust u. a. ins Gesicht geschlagen haben. Anschließend soll der 28-jährige Beschuldigte mehrmals mit der Faust auf den 26-jährigen Mann, gegen den der 37-jährige Beschuldigte angeblich eine Forderung hatte, eingeschlagen haben. Die 38-jährige Beschuldigte soll die 24-jährige Wohnungsinhaberin geschlagen und mehrfach in den Bauch getreten haben. Der 28-jährige Beschuldigte soll die verübten Gewalthandlungen in der Folge ausgenutzt haben, um dem 26-jährigen Geschädigten sein Mobiltelefon, die EC-Karte und 850 Euro zu entwenden.
Nach umfangreichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Dresden und der Polizeidirektion Dresden wurden auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden Haftbefehle gegen zwei Beschuldigte erlassen. Der 28-jährige Beschuldigte wurde am 24.07.2024 festgenommen. Er befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Der 37-jährige Beschuldigte wurde am 18.07.2024 festgenommen. Den gegen ihn erlassenen Haftbefehl hat das Amtsgericht Dresden am 25.07.2024 gegen strenge Auflagen außer Vollzug gesetzt.
Der 28-jährige Beschuldigte und der 37-jährige Beschuldigte sind vorbestraft. Sie standen zu den Tatzeiten unter Bewährung. Die 38-jährige Beschuldigte ist geringfügig vorbestraft. Alle Beschuldigten haben zu den Tatvorwürfen keine Angaben gemacht.
Das Amtsgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.
Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Amtsgericht Dresden bestimmt.
Quelle. Staatsanwaltschaft Dresden