Wer ein Haustier hält, trägt Verantwortung – auch während der Urlaubszeit. Um sicherzustellen, dass Tiere während der Abwesenheit gut versorgt sind und nicht allein, unterversorgt oder gar ausgesetzt werden, ist eine frühzeitige und sorgfältige Planung der Urlaubsbetreuung unerlässlich. Nur so wird ein verantwortungsvoller Umgang mit den Bedürfnissen der Tiere gewährleistet.

Staatsministerin Petra Köpping: »Wer ein Tier hält, sollte sich bewusst sein, dass er für dessen Wohl sorgt. Mein Appell an alle Tierbesitzer: Organisieren Sie rechtzeitig vor dem Urlaub eine zuverlässige Betreuung für Ihr Tier und treffen Sie alle notwendigen Vorbereitungen! Wer auf den letzten Drücker sucht, erzeugt nur Stress für Mensch und Tier.«

»Nicht nur Sie haben sich einen erholsamen Urlaub verdient. Auch Ihren Tieren soll es in dieser Zeit gut gehen.« sagt die Landestierschutzbeauftragte Carina Heinrich dazu.

Hundstage: Mythos, Hitze und Himmelsphänomen - Wie das Wetter auf den Hund gekommen ist. Symbolfoto (Pixabay)Hundstage: Mythos, Hitze und Himmelsphänomen - Wie das Wetter auf den Hund gekommen ist. Symbolfoto (Pixabay)

Frühzeitig für Betreuung sorgen

Tierhalter sollten sich rechtzeitig – idealerweise sechs bis acht Wochen vor Reiseantritt – um eine geeignete Urlaubsbetreuung kümmern. Möglichkeiten gibt es viele: Familie und Freunde, Tierheime, qualifizierte Tiersitter oder spezialisierte Tierpensionen können Unterstützung bieten. Vor allem Tierheime sind auf verschiedene Tierarten eingestellt und bieten sachkundige, liebevolle Betreuung. Sie leisten somit einen wertvollen Beitrag, nicht nur bei der Betreuung von Fundtieren und Vermittlung neuer tierischer Gefährten, sondern helfen Ihnen einen sorgenfreien Urlaub zu genießen. Besonders bei kleineren Heimtieren wie Kaninchen, Meerschweinchen oder Vögeln ist es meist ratsam, eine Betreuung in der gewohnten häuslichen Umgebung zu organisieren, da Reisen für diese Tiere häufig mit großem Stress verbunden sind.

Der Tiersitter – Einfühlsam und gut informiert

Vor der Übergabe sollten alle wichtigen Informationen zum Tier besprochen werden: Futtergewohnheiten, Krankheiten, Allergien und individuelle Charaktereigenschaften, etwa wie ein Hund auf andere Hunde reagiert. Auch die Kontaktdaten des behandelnden Tierarztes gehören in die Hand des Betreuers, damit er im Notfall schnell Hilfe organisieren kann. Ein verantwortungsvoller Tiersitter holt diese Informationen immer aktiv ein. Tiere lieben Routine und regelmäßige Abläufe. Diese tragen maßgeblich zur Stressreduktion bei und erhöhen ihr Wohlbefinden, gerade in ungewohnten Situationen wie während der Abwesenheit ihrer Halter.

Die Reise mit dem Tier – Sicherheit und Gesundheit im Fokus

Wenn das Tier mit in den Urlaub genommen werden soll, muss dies von der Unterkunft ausdrücklich erlaubt sein. Zudem empfiehlt sich vor Reiseantritt eine tierärztliche Beratung bezüglich möglicher Erkrankungen am Reiseziel sowie notwendiger Vorsorgemaßnahmen wie Impfungen, Parasitenbekämpfung oder Reiseübelkeit. Für Autofahrten gilt es, das Tier sicher zu transportieren – beispielsweise mit speziellen Gurtsystemen, stabilen Trennvorrichtungen oder Transportboxen. Regelmäßige Pausen zum Auslauf sind wichtig, ebenso die Vermeidung von Hitze und Staus. Tiere dürfen niemals unbeaufsichtigt in geparkten Fahrzeugen zurückgelassen werden, da Überhitzung lebensbedrohlich sein kann. Auch bei Flug- und Bahnreisen müssen spezielle Vorschriften eingehalten werden: Eine geeignete Transportbox ist meist Pflicht, außerdem sollten alle relevanten Informationen zum Tier deutlich sichtbar an der Box angebracht sein. Größere Hunde benötigen in der Bahn einen Maulkorb und sind stets an der Leine zu führen.

Tierpensionen und Tierheime als Betreuungsoptionen

Empfehlenswerte Tierpensionen finden Interessierte über Tierärzte, Tierschutzvereine oder im Internet. Wichtig ist, die Einrichtungen vorab zu besuchen und folgende Fragen zu klären: Verfügen die Mitarbeiter über notwendige Sachkunde? Wie sind Haltung und Auslaufbedingungen? Gibt es Rückzugsmöglichkeiten? Ist die Einrichtung sauber, beheizbar und ausbruchsicher? Wie ist das Betreuungsverhältnis – werden nicht zu viele Tiere pro Person versorgt? Werden gängige Impfungen vorausgesetzt?

Viele Pensionen nehmen nur kastrierte Katzen auf, und Hündinnen sollten möglichst nicht läufig sein. Tierheime bieten ebenfalls Urlaubsplätze an, allerdings sind die Kapazitäten besonders in der Hauptreisezeit oft begrenzt.

Hundstage: Mythos, Hitze und Himmelsphänomen - Wie das Wetter auf den Hund gekommen ist. Symbolfoto (Pixabay)Hundstage: Mythos, Hitze und Himmelsphänomen - Wie das Wetter auf den Hund gekommen ist. Symbolfoto (Pixabay)

Mobile Betreuung durch Tiersitter – besonders für Freigänger geeignet

Eine zunehmend beliebte Alternative zur Pension ist die mobile Betreuung durch erfahrene Tiersitter. Diese betreuen die Tiere in ihrer vertrauten Umgebung – was insbesondere für Katzen mit Freigang eine stressfreie Lösung darstellt. Bei der Betreuung von Hunden ist seit 2021 die Tierschutzhundeverordnung zu beachten: Einzel gehaltene Hunde brauchen mehrmals täglich mindestens zwei Stunden Sozialkontakt und Auslauf, Welpen entsprechend mehr.

Keine »Futterautomat«-Lösung – menschliche Betreuung unverzichtbar

Futterautomaten sind keine verlässliche Lösung für die Urlaubszeit. Technik kann versagen und Tiere bleiben dann unbemerkt ohne Nahrung zurück. Außerdem kann niemand Verletzungen oder Krankheiten erkennen und eingreifen. Auch Aquarien- oder Terrarientiere dürfen nicht unbeaufsichtigt gelassen werden, da sie auf funktionierende Technik angewiesen sind. Mindestens einmal täglich sollte das Wohl der Tiere kontrolliert werden.

Aussetzen von Tieren ist grausam und strafbar

Leider kommt es trotz aller Möglichkeiten jedes Jahr wiederholt zum Aussetzen von Haus, -und Heimtieren. Diese können weder in der freien Natur noch in der verschlossenen Wohnung auf sich allein gestellt überleben. Das Aussetzen von Haustieren ist keine Bagatelle – das Tierschutzgesetz sagt dazu: »Es ist verboten, ein im Haus, Betrieb oder sonst in Obhut des Menschen gehaltenes Tier auszusetzen oder es zurückzulassen, um sich seiner zu entledigen oder sich der Halter- oder Betreuerpflicht zu entziehen« (§ 3 Nr. 3 Tierschutzgesetz). Dies stellt je nach Ausmaß des Schadens bzw. Leiden, das dadurch verursacht wurde, eine Straftat dar.

Quelle:Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt