Flugverspätungen oder Flugausfälle sind für Urlaubs- und Geschäftsreisende immer ein großes Ärgernis. Es entstehen Wartezeiten von oftmals mehreren Stunden und der Anschlussflug am nächsten Flughafen ist längst weg. Bei Verspätungen, Ausfällen und verpassten Anschlussflügen haben Fluggäste nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung (EG) Nr. 261/2004 ein Recht auf Entschädigung. Dies gilt es beim Durchsetzen des Anspruchs zu beachten.

Symbolfoto PixabaySymbolfoto Pixabay

Was steht Fluggästen bei einer Flugverspätung zu?

Kommt ein Flug mit mehr als 3 Stunden Verspätung an seinem Zielort an, steht Fluggästen in vielen Fällen ein Anspruch auf Entschädigung nach EU-Recht zu. Es muss allerdings die Voraussetzung erfüllt sein, dass die Airline die Verantwortung für die Verspätung trägt. Entstehen am Flughafen für den Fluggast lange Wartezeiten, ist die Fluggesellschaft verpflichtet, kostenfrei Getränke und Snacks bereitzustellen. Auch Telefonate und E-Mails sind frei. Die Versorgungsleistungen sind in der EU-Verordnung festgelegt. Damit Fluggäste bei einer Flugverspätung Entschädigung geltend machen können, wie z-B. über MyFlyRight ist die Ankunftszeit am Zielort und nicht die Abflugzeit am Flughafen entscheidend.

Wie hoch kann die Entschädigung bei einer Flugverspätung ausfallen?

Die Höhe der Ausgleichszahlung bei einer Flugverspätung hängt immer von der Flugdistanz ab. Beträgt die Entfernung zum Zielort bis zu 1500 km ist eine Entschädigung von 250 EUR möglich. Bei Entfernungen von 1500 km bis 3500 km sind es 400 EUR. Ist der Zielflughafen mehr als 3500 km entfernt, sind Entschädigungen bis 600 EUR möglich. Es ist wichtig, dass der betroffene Flug von einem Flughafen in der EU startet oder landet. Auch bei Einreisen in die EU gilt das Fluggastrecht. Allerdings werden dann nur Flüge entschädigt, die von einer EU-Airline durchgeführt worden sind.

Wann muss eine Fluggesellschaft eine Entschädigung bezahlen?

Eine Fluggesellschaft ist immer zur Entschädigung der Fluggäste verpflichtet, wenn ein Verschulden der Airline nachgewiesen werden kann. Anspruch besteht zum Beispiel bei:

  • technischen Problemen
  • mangelnder Vorsorge (z. B. Enteisung)
  • Personalmangel
  • Verspätung des vorherigen Flugs.

Viele Airlines berufen sich in der Regel pauschal auf höhere Gewalt oder außergewöhnliche Umstände. In diesen Fällen ist es wichtig, dass Passagiere Belege und Quittungen aufbewahren sowie Wetterdaten und Flughafenanzeigen der Displays speichern.

Wann haben Fluggäste keinen Anspruch auf eine Entschädigung der Fluggesellschaft?

Es gibt selbstverständlich Gründe für Verspätungen, die selbst eine gut organisierte Airline nicht vorhersehen kann. Steht ein extremes Unwetter bevor, das plötzlich auftritt, muss die Fluggesellschaft nicht entschädigen. Gleiches gilt für politische Krisen im Ausland, Pandemie, Fluglotsen und Flughafen Streiks, die außerhalb der Airline stattfinden.

Symbolfoto PixabaySymbolfoto Pixabay

Wie wird der Anspruch auf Entschädigung geltend gemacht?

Damit Fluggäste einen Anspruch geltend machen können, ist es wichtig Beweise zu sichern. Zu den Beweisen zählt zum Beispiel eine schriftliche Bestätigung vom Flughafen. Fotografien von Anzeigetafeln, die eine exakte Uhrzeit anzeigen sind ebenfalls wichtig. Des Weiteren sind Bordkarten, Buchungsbestätigungen und Belege für mögliche Verpflegungskosten aufzubewahren.

Eine schriftliche Forderung stellen Fluggäste mit einem formlosen Schreiben, einem Musterbrief der Verbraucherzentrale oder mit einem Schreiben des Luftfahrtbundesamtes an die Fluggesellschaft. Wichtiger Inhalt des Schreibens sind die Flugnummer, Datum, Buchungscode und die Bankverbindung des Fluggastes. Auch verschiedene Portale bieten Ihre Hilfe beim Einklagen der Entschädigung an. Der Anspruch kann drei Jahre rückwirkend geltend gemacht werden.

Fazit

Bei einer Flugverspätung ist es immer wichtig, dass Fluggäste ihre Ansprüche prüfen und gegebenenfalls geltend machen. Auch bei kürzeren Verspätungen sind Entschädigungen möglich. Wichtig ist, dass die Verspätung im Verantwortungsbereich der Airline liegen. Bei langen Wartezeiten besteht außerdem ein Anspruch auf Verpflegung und Kommunikation.