Am Abend des vergangenen Dienstag (17.10.) wurden Beamte des Polizeireviers Pirna und die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Wehlen zu einem illegalen Lagerfeuer oberhalb von Stadt Wehlen gerufen. Drei dänische Malerwegwanderer hatten auf einem Felsriff abseits der offiziellen Wege verbotenerweise ein Zelt errichtet und ein Lagerfeuer entzündet. Während die Beamten ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen die Wanderin und zwei Wanderer einleiteten, löschte die Feuerwehr das Lagerfeuer. Das Feuer wurde auf einem exponierten Felsriff entzündet. Vom Wind verdriftete Glutpartikel hätten leicht darunter liegende Waldpartien entzünden können. Die Nationalparkwacht kontrollierte am Folgetag die Feuerstelle und auch die am Fuße des Felsens gelegenen Bereiche und nahm ebenfalls die Personalien der Wanderer auf.
Offensichtlich hat die neue Ausschilderung zum Feuer- und Rauchverbot die Wandertouristen aus Dänemark nicht erreicht oder sie haben sich bewusst darüber hinweggesetzt. In den zurückliegenden Wochen konnte die Nationalparkwacht mehrere illegale Feuerstellen löschen. Der stellvertretende Nationalparkleiter Christian Starke bedankt sich bei denjenigen, die Polizei und Feuerwehr über das illegale Lagerfeuer informiert haben und dass diese das Feuer schnell löschen konnten: „Waldbrände können am erfolgreichsten vermieden oder bekämpft werden, wenn Feuerstellen wie diese schnell entdeckt und gelöscht werden. Ich appelliere an die Besucher, sich an das Feuer- und Rauchverbot im Wald zu halten und dass sie illegale Feuer im Wald schnellstmöglich bei der 112 melden.“
Bei diesen Bildern werden unliebsame Erinnerungen an den Waldbrand von 2018 in der Nähe der Bastei wach: 400 Feuerwehrleute brauchten damals 4 Tage um das Feuer zu löschen. Ein Übergreifen auf die Gebäude von Kurort Rathen drohte.
Dieses aktuelle Lagerfeuer wurde rechtzeitig der Polizei und Feuerwehr gemeldet und konnte gelöscht werden. Die Reste des Löschschaums waren noch am nächsten Morgen bei der Nachkontrolle der Feuerstelle durch die Nationalparkwacht zu sehen. Gegen die Verursacher wurde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.
Quelle: STAATSBETRIEB SACHSENFORST, NATIONALPARKVERWALTUNG SÄCHSISCHE SCHWEIZ