Die dritte Verhandlungsrunde für die AVN-Tarifverträge der Gruppe Sachsen ist ohne Ergebnis zu Ende gegangen. Trotz intensiver Sondierungsgespräche und verschiedener Zugeständnisse seitens der Gewerkschaft ver.di konnten keine Fortschritte erzielt werden. Die Arbeitgeber legten in der Verhandlung folgende Angebote vor:
ZOB Pirna © MeiDresden.de
Vergütungstarifvertrag:
- Erhöhung der Vergütung um 1,9 % ab 1. April 2026,
- weitere 1,9 % ab 1. Januar 2027,
- sowie 1,0 % ab 1. Januar 2028
- Für den Zeitraum Januar bis März 2026 soll eine Einmalzahlung von 200 Euro erfolgen.
- Laufzeit: bis 30. Juni 2028
Rahmentarifvertrag:
- Erhöhung der Nachtzulage auf 25 % ab 1. April 2026, jedoch erst ab 21:00 Uhr (bisher ab 20:00 Uhr)
- Erhöhung der Zulage beim Zusammentreffen mehrerer Zeitzuschläge von 15 % auf 20 % ab 1. April 2026
- Einführung einer Samstagszulage von 25 %, ab 1. Januar 2027 jedoch nur noch 15 % ab 13:00 Uhr
- Erhöhung der Zulage für geteilte Dienste von 13 Euro auf 15 Euro ab 1. April 2026
- Laufzeit: bis 31. Dezember 2030
Aus Sicht der ver.di-Verhandlungskommission ist dieses Angebot insgesamt unzureichend und wurde daher zurückgewiesen.
Auch zu weiteren zentralen Forderungen der Gewerkschaft legten die Arbeitgeber keine Angebote vor. Dazu gehören unter anderem:
- eine Erhöhung der Jahressonderzahlung,
- mehr Urlaub,
- eine Erhöhung der Ausbildungsvergütungen,
- eine verbindliche Übernahme von Auszubildenden nach bestandener Abschlussprüfung,
- Regelungen zur 5-Tage-Arbeitswoche auch im Schichtdienst,
- sowie ein Schutz vor betriebsbedingten Kündigungen.
„Somit zwingen die Arbeitgeber uns in den Arbeitskampf, nachdem ver.di bisher aus Rücksicht auf Fahrgäste und insbesondere Schüler auf Streikmaßnahmen verzichtet hat“, erklärt Sven Vogel, Verhandlungsführer von ver.di. „Wir fordern die Arbeitgeber nachdrücklich auf, an den Verhandlungstisch zurückzukehren. Angesichts der bevorstehenden Prüfungswochen an Schulen und Gymnasien ist dies mehr als notwendig.“
Die Tarifkommission von ver.di wird in ihrer Sitzung am 6. März 2026 über Art und Umfang möglicher Arbeitskampfmaßnahmen entscheiden. Es ist davon auszugehen, dass es im Falle von Streiks zu erheblichen Einschränkungen im öffentlichen Verkehr kommen kann.
„Es liegt allein bei den Arbeitgebern, dies zeitnah abzuwenden“, so Vogel weiter. „Wir bitten die betroffenen Fahrgäste und Schülerinnen und Schüler um Verständnis.“
Die AVN-Tarifverträge der Gruppe Sachsen gelten unter anderem für folgende Unternehmen:
Regionalverkehr Westsachsen (Zwickau), ETP Chemnitz, Regionalverkehr Erzgebirge, Regiobus Mittelsachsen, Verkehrsgesellschaft Meißen, DVS Dresden, Regionalverkehr Sächsische Schweiz–Osterzgebirge, Verkehrsgesellschaft Hoyerswerda, Regionalbus Oberlausitz, Görlitzer Verkehrsbetriebe, Omnibusverkehr Oberlausitz sowie DB Regio Bus Ost (Zittau).
Quelle: ver.di