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Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 31-jährigen Deutschen Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden wegen des Verdachts des schweren räuberischen Diebstahls erhoben.Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, am 13.01.2024 gegen 16:45 Uhr einen Einkaufsmarkt auf der Dohnaer Straße in Dresden betreten und dort Tabak und Bier im Gesamtwert von etwa 24 Euro an sich genommen zu haben, um die Waren ohne Bezahlung für sich zu behalten. Unmittelbar nachdem der Beschuldigte den Einkaufsmarkt mit den entwendeten Waren verlassen hatte, wurde er von einem 56-jährigen Mitarbeiter des Einkaufsmarktes auf den Diebstahl angesprochen und am Arm festgehalten. Der Beschuldigte soll dem Mitarbeiter des Einkaufsmarktes sodann ein Flambiergerät vor das Gesicht gehalten haben, um losgelassen zu werden und sich mit dem Diebesgut entfernen zu können. Der Mitarbeiter des Einkaufsmarktes ließ den Beschuldigten los, da er befürchtete, dieser werde das Flambiergerät aktivieren und ihn verletzen. Der Beschuldigte entfernte sich sodann mit dem Diebesgut.

JVA Dresden  Symbolfoto © MeiDresden.deJVA Dresden Symbolfoto © MeiDresden.de

Während der gesamten Zeit soll der Beschuldigte neben dem Flambiergerät noch ein Beil und ein Klappmesser mit sich geführt haben.

Der Beschuldigte konnte am 13.01.2024 bereits kurz nach der Tat im Rahmen der Nacheile durch eine Streifenwagenbesatzung der Polizei vorläufig festgenommen werden. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hat der Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Dresden am 14.01.2024 Haftbefehl gegen den Beschuldigten erlassen. Der Beschuldigte befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.

Der Beschuldigte ist bereits mehrfach vorbestraft. Er hat zum Tatvorwurf keine Angaben gemacht. Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden. Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt.

Quelle: Staatsanwaltschaft Dresden