Baurecht für die Dresdner Verkehrsbetriebe AG: Mit Planfeststellungsbeschluss vom 16. August 2023 hat die Landesdirektion Sachsen (LDS) den Ausbau der Haltestelle Fetscherplatz in Dresden genehmigt. Die zentrale Umstiegshaltestelle im Dresdner Liniennetz wird derzeit von den Straßenbahnlinien 4, 10 und 12 bedient. "Die barrierefreie Umgestaltung der Haltestelle Festscherplatz erleichtert Menschen mit Mobilitätseinschränkungen – wie Rollstuhlfahrern, Senioren oder Eltern mit Kinderwagen – den Zugang zum öffentlichen Nahverkehr. Und die zukunftsfeste Entwicklung des Dresdner Straßenbahnnetzes kommt mit dieser Baumaßnahme weiter voran, und das ist gut so! Denn ein attraktiver öffentlichen Nahverkehr, der gut erreichbar ist und einen hohen Nutzen für alle Bürgerinnen und Bürger hat, ist ein wirksamer Beitrag für die Verkehrswende", sagt Regina Kraushaar, Präsidentin der Landesdirektion Sachsen.

Wichtiger Knotenpunkt - Fetscherplatz - im Dresdner Straßenbahnnetz wird ausgebaut ©MeiDresden.deWichtiger Knotenpunkt - Fetscherplatz - im Dresdner Straßenbahnnetz wird ausgebaut ©MeiDresden.de

Der Ausbau der Straßenbahnhaltestelle Fetscherplatz geht mit einer grundlegenden Neugestaltung der angrenzenden Gehwege und Platzbereiche einher. Dies verbessert die Querbarkeit und erhöht die Nutzungsmöglichkeiten für Fußgänger und Radfahrer. Zudem wird das Erscheinungsbild des Fetscherplatzes insgesamt aufgewertet. Erweiterte Gleisabstände ermöglichen zukünftig den Einsatz einer neuen Generation von Straßenbahnwagen. Sie sind breiter als ihre Vorgänger, bieten den Fahrgästen mehr Komfort und eine modernere Ausstattung.

Wichtiger Knotenpunkt - Fetscherplatz - im Dresdner Straßenbahnnetz wird ausgebaut ©MeiDresden.deWichtiger Knotenpunkt - Fetscherplatz - im Dresdner Straßenbahnnetz wird ausgebaut ©MeiDresden.de

Darüber hinaus sollen vor allem auch Pendlerinnen und Pendler dazu ermutigt werden, vom motorisierten Individualverkehr auf den ÖPNV umzusteigen.

Der Planfeststellungsbeschluss und die planfestgestellten Unterlagen werden in der Landeshauptstadt Dresden ausgelegt und den Trägern öffentlicher Belange zeitnah zugestellt. Auslegungsort und -zeit werden vorher ortsüblich bekannt gemacht.

Quelle: Landesdirektion Sachsen