Der von der Gewerkschaft der Lokomotivführer angekündigte Streik von Dienstag, 2:00 Uhr bis Mittwochmorgen, 2:00 Uhr darf wie angekündigt stattfinden. Das hat das Arbeitsgericht in Frankfurt am Montagabend entschieden. Die Deutsche Bahn hatte zuvor einen Eilantrag für die Aussetzung des Streiks beim Gericht eingereicht.

Streik darf stattfinden  © MeiDresden.deStreik darf stattfinden © MeiDresden.de

Die Deutsche Bahn (DB) geht nach der Entscheidung des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main in Berufung. Das Gericht hat heute Abend in erster Instanz den Eilantrag des Konzerns auf einstweilige Verfügung gegen den sogenannten Wellenstreik der GDL abgewiesen. Die DB wird nun in der zweiten Instanz vor dem Hessischen Landesarbeitsgericht das Urteil überprüfen lassen.
 
„Die Streikankündigung ist viel zu kurzfristig, zudem gibt es rechtswidrige Forderungen“, sagte Florian Weh, Hauptgeschäftsführer des DB-Arbeitgeberverbands AGV MOVE, nach der Verhandlung. „Im Sinne unserer Kundinnen und Kunden tun wir deshalb alles, um den Wellenstreik noch zu stoppen.“
 
Insbesondere die Streikankündigung mit nur 22-stündigem Vorlauf im Güterverkehr – und das an einem Sonntagabend – ist für die DB und die Wirtschaft eine Zumutung und gefährdet die Versorgung im Land. Das sei unverhältnismäßig. Weh verwies erneut auf das Gesamtpaket der Moderatoren, das eine 36-Stunden-Woche bei vollem Lohnausgleich beinhaltet, und darauf, dass die DB bereit ist, auf dieser Basis die Verhandlungen zu Ende zu führen.
 
Die DB führte vor Gericht ebenfalls an, dass die GDL die DB rechtswidrig auffordert, das Tarifeinheitsgesetz (TEG) nicht anzuwenden. Die Forderung nach Nichtanwendung eines geltenden Bundesgesetzes sei kein legitimes Streikziel. Genauso wenig wie die Forderung nach einem Deutschlandticket, die die Friedenspflicht verletzt: Denn zwischen den Parteien besteht ein ungekündigter Tarifvertrag, der die vergünstigte Personenbeförderung von Arbeitnehmern regelt.
 
Wann die Entscheidung im Berufungsverfahren fällt, ist nicht absehbar. Daher wird die DB morgen wie geplant zunächst ein Grundangebot von rund 20 Prozent des üblichen Fahrplans im Fernverkehr anbieten. Das Einstellen und Wiederhochfahren des Betriebs ist hochkomplex. 23.000 Zugfahrten des Fern- und Regional- und S‑Bahnverkehrs müssen jeweils neu geplant werden. Der Einsatz von hunderten Zügen und tausenden Mitarbeitenden muss neu disponiert werden. Dazu ist ein entsprechender Vorlauf notwendig.

Quelle: Deutsche Bahn AG

Weitere Informationen zum Streik im Gebiet des Verkehrsverbundes Oberelbe (VVO) unter:  https://www.vvo-online.de/de/aktuelles/news/GDL-Streik