(ots) Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Dresden hat am Samstag im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung das Hotel- und Gaststättengewerbe ins Visier genommen. Ziel der Überprüfungen war insbesondere die Einhaltung von sozialversicherungsrechtlichen Pflichten und des Mindestlohns sowie die Aufdeckung illegaler Beschäftigung, Scheinselbstständigkeit und Leistungsbetrug.

Über 50 Objekte in den Regionen Leipzig, Dresden, Oschatz, Bautzen, Görlitz und Zittau wurden im Rahmen der Maßnahme geprüft. ©Hauptzollamt Dresden Über 50 Objekte in den Regionen Leipzig, Dresden, Oschatz, Bautzen, Görlitz und Zittau wurden im Rahmen der Maßnahme geprüft. ©Hauptzollamt Dresden

Bei dieser Maßnahme kamen insgesamt 114 Beschäftigte des Hauptzollamtes zum Einsatz. In über 50 Objekten in den Regionen Leipzig, Dresden, Oschatz, Bautzen, Görlitz und Zittau befragten die Zöllner 261 Personen zu ihren Beschäftigungsverhältnissen. Aus diesen Befragungen resultierten rund 60 Verdachtsmomente auf Verstöße gegen sozialversicherungsrechtliche und aufenthaltsrechtliche Vorschriften, welche nun weitere Prüfungen mit sich ziehen werden. In diesen Fällen werden unter anderem die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen und weitere Geschäftsunterlagen geprüft.

Aus den Prüfungen resultierten rund 60 Verdachtsmomente, welche weitere Prüfungen nach sich ziehen werden. © Hauptzollamt Dresden Aus den Prüfungen resultierten rund 60 Verdachtsmomente, welche weitere Prüfungen nach sich ziehen werden. © Hauptzollamt Dresden

Der Zoll legt bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit ein besonderes Augenmerk auf Hotellerie und Gastronomie. Das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe unterliegt den Regelungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG). Seit dem 1. Januar 2024 beträgt der allgemeine Mindestlohn 12,41 Euro je Zeitstunde.

Quelle: Hauptzollamt Dresden