Landesdirektion Sachsen erlässt Planfeststellungsbeschluss für die Erneuerung von Stützwänden und den Ausbau der angrenzenden S 171 zwischen Königstein und Rosenthal-Bielatal Die Landesdirektion Sachsen hat den Ersatz von 10 Stützwänden entlang der Staatsstraße S 171 zwischen der Stadt Königstein und der Gemeinde Rosenthal-Bielatal in der Sächsischen Schweiz genehmigt. Der angrenzende Streckenabschnitt der S 171 wird zudem umfassend erneuert und ausgebaut. Antragsteller ist das Landesamt für Straßenbau und Verkehr. Die betreffenden Stützwände wurden durch Witterungseinflüsse in den letzten Jahren stark in Mitleidenschaft gezogen. Ihr schlechter Zustand gefährdet aktuell die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer auf der angrenzenden Strecke. Die Erneuerung der Stützwände sowie der Ausbau des Straßenabschnittes sind daher dringend erforderlich.

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Die Stützwände befinden sich allesamt außerorts zwischen der Stadt Königstein und der Ortslage Bielatal. Im Zuge der Baumaßnahmen werden die bestehenden Wände abgetragen und durch neue, stabilere Konstruktionen ersetzt. Gleichzeitig erhält die angrenzende Straße auf einer Länge von 880 eine neue Asphalt-Deckschicht. Die Fahrbahn wird auf 6 Meter verbreitert, um den Verkehr sicherer und flüssiger zu gestalten.

Durch die geplanten Maßnahmen minimiert sich das Unfallrisiko auf der Strecke erheblich. Die Verbreiterung der Fahrbahn ermöglicht eine sichere Begegnung des Kraftverkehrs, wodurch das Risiko von abrupten Bremsvorgängen sinkt. Dies führt gleichzeitig zu einer geringeren Feinstaub- und Schadstoffbelastung entlang der Strecke.

Da das Bauvorhaben im Landschaftsschutzgebiet Sächsische Schweiz liegt, wird besonderes Augenmerk auf den Schutz der umliegenden Natur gelegt. Um Eingriffe in das angrenzende Waldgebiet mit Hang und Bach zu vermeiden, werden die vorhandenen Kurvenradien der S 171 beibehalten. Die Streckenführung erfolgt bestandsnah und parallel zum Fluss Biela.

Der Planfeststellungsbeschluss wird in der Stadt Königstein und der Gemeinde Rosenthal-Bielatal öffentlich ausgelegt. Hierzu erfolgt im Vorfeld eine entsprechende Bekanntmachung. Darüber hinaus wird der Planfeststellungsbeschluss auf dem Bekanntmachungsportal der Landesdirektion Sachsen veröffentlicht.

Quelle: Landesdirektion Sachsen