Die Sächsische Staatsregierung hat die Finanzierungsverordnung für das Deutschlandticket für das Jahr 2026 beschlossen. Damit wird den Aufgabenträgern im Freistaat Sachsen, die den Öffentlichen Personennahverkehr organisieren, ein pauschaler Ausgleich der durch das Deutschlandticket verursachten Einnahmeausfälle gewährt. Insgesamt stehen gut 40 Millionen für das kommende Jahr bereit. Bundesweit stellen die Länder und der Bund jährlich 3 Milliarden Euro zur Finanzierung des Nahverkehrstickets zur Verfügung.

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Staatsministerin Regina Kraushaar: »Das Deutschlandticket ist einfach, preiswert und bundesweit nutzbar. Und es ist attraktiv: Monat für Monat sind sachsenweit über eine halbe Million Menschen mit dem Ticket unterwegs. Es ist gut, dass wir in Sachsen nun den Weg freigemacht haben für finanzielle Klarheit, Verlässlichkeit und Planungssicherheit für die Träger des öffentlichen Personennahverkehrs im Freistaat.«

Das Deutschlandticket ist bei den Fahrgästen beliebt, circa 575.000 Menschen in Sachsen besitzen das bundesweit gültige Nahverkehrsticket. Zuzüglich der knapp 250.000 Schüler, die das Bildungsticket nutzen, profitiert jede fünfte Bürgerin oder Bürger in Sachsen von einem vom Freistaat geförderten ÖPNV-Ticket.

Neue Ausgleichssystematik ab 2026

Zur Berechnung des Ausgleichs wurden in den Jahren 2023 bis 2025 die im Jahr 2019 erzielten Einnahmen um die seitdem erfolgten Tarifsteigerungen, einen pauschalen Faktor für Fahrgastzuwächse sowie um einen Faktor der tatsächlich erbrachten Betriebsleistung (zum Beispiel zusätzliche Taktverdichtungen) erhöht. Diesen Soll-Einnahmen wurden die jährlich realisierten Ist-Einnahmen gegenübergestellt. Der Freistaat hat den Aufgabenträgern die Differenz zwischen den Soll-Einnahmen und den Ist-Einnahmen ausgeglichen. Wenn Verkehrsunternehmen bspw. mehr Fahrgäste oder höhere Einnahmen erzielten, hat sich der Ausgleich entsprechend verringert. Mehr Erfolg führte daher zu weniger Ausgleich. Ab 2026 wird das Ausgleichsverfahren bundesweit einheitlich auf eine Pauschalierung umgestellt. Damit bleiben generierte Mehreinnahmen im Unternehmen und müssen nicht gegengerechnet werden.

Über das Deutschlandticket

In der Sonder-Verkehrsministerkonferenz am 18. September 2025 wurde gemeinsam mit dem Bund beschlossen, die Finanzierung des 2023 eingeführten Deutschlandtickets langfristig bis 2030 zu sichern. Um steigende Kosten im ÖPNV, insbesondere bei Investitionen und im Personalbereich, auszugleichen, ist es erforderlich, dass der Preis des Deutschlandtickets zum 1. Januar 2026 steigt. Künftig wird das Deutschlandticket für 63 Euro pro Monat erhältlich sein. Der Preis des Deutschlandjobtickets, welches bereits heute in Sachsen von über 83.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern genutzt wird, wird weiterhin günstiger bleiben. Durch Zuschüsse von Arbeitgebern und Nachlässen der Verkehrsbetriebe wird es maximal 44,10 Euro kosten. Da die Finanzierung des Deutschlandtickets von Seiten des Bundes nun langfristig gesichert ist, können nun auch Unternehmen, die bislang zurückhaltend waren, ihren Mitarbeitenden und Auszubildenden das Deutschlandjobticket anbieten und somit ihre Attraktivität als Arbeitgeber steigern.

Hintergrund: Um den Ausgleich des Deutschlandtickets ab Beginn des Jahres 2026 weiterhin zu sichern, war es notwendig, die im November 2025 von Bund, Ländern, Kommunen und der Branche beschlossenen sogenannten Musterrichtlinien in einer Verordnung für den Freistaat Sachsen umzusetzen. Dies ist durch den Kabinettsbeschluss erfolgt.

Quelle: Sächsisches Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung