(ots) Das erste Wochenende im neuen Jahr verlief für die Einsatzkräfte von Feuerwehr und Rettungsdienst überaus ruhig. Der Rettungsdienst wurde in den vergangenen 72 Stunden insgesamt 601 Mal alarmiert. In 196 Fällen kam ein Notarzt zum Einsatz. Der Rettungshubschrauber Christoph 38 wurde fünf Mal in der Stadt eingesetzt. Weiterhin wurden 260 qualifizierte Krankentransporte durchgeführt. Die Feuerwehr wurde in diesem Zeitraum zu acht Brandeinsätzen alarmiert. 31 Mal erfolgte die Alarmierung zur Leistung von Technischer Hilfe. Außerdem kam es zu 12 Fehlalarmen, welche durch automatische Brandmeldeanlagen ausgelöst wurden.
Rauchwarnmelder verhindert Schlimmeres - Wann: 7. Januar 2024 22:01 - 23:45 Uhr - Wo: Stübelallee / Striesen
Die Mieterin einer Wohnung im ersten Obergeschoß eines Mehrfamiliengebäudes hatte im Wohnzimmer Kerzen auf einem Adventsgesteck entzündet. Kurz darauf schlief sie daneben ein. Die Kerzen brannten herunter und entzündeten den Adventskranz. Der schrille Ton eines Rauchwarnmelders weckte sie. Geistesgegenwärtig packte sie das Brandgut kurzerhand zusammen, brachte es in die Küche und löschte so den Brand. Außerdem öffnete sie die Balkontür, damit der Brandrauch abziehen konnte. Dieser Vorgang wurde durch Nachbarn bemerkt, welche die Feuerwehr alarmierten. Die Einsatzkräfte verschafften sich gewaltfrei Zugang zur Wohnung und fanden die 88-jährige von Kopf bis Fuß rußverschmiert in der Wohnung vor. Sie wurde von den Kollegen des Rettungsdienstes erstversorgt und mit dem Verdacht auf eine Rauchgasvergiftung in ein Krankenhaus transportiert. Die Feuerwehr führte die Belüftungsmaßnahmen fort und übergab im Anschluss die Einsatzstelle an die Polizei. Im Einsatz waren 22 Einsatzkräfte der Feuer- und Rettungswache Striesen sowie der B-Dienst und der U-Dienst.
Die Feuerwehr Dresden möchte die Gelegenheit nutzen, um zum Thema Rauchwarnmelder erneut zu sensibilisieren. Einmal mehr hat sich gezeigt, wie sinnvoll Rauchwarnmelder sind und dass sie Leben retten können. Ein paar Atemzüge reichen aus, um von dem giftigen Brandrauch bewusstlos zu werden. In Sachsen gilt die Rauchmelderpflicht nicht nur für Neu- und Umbauten, sondern seit dem 8. Juni 2022 auch für Bestandsgebäude. Die Übergangsfrist für die Aufrüstung von Bestandsgebäuden endete am 31. Dezember 2023. Gemäß der Sächsischen Bauordnung (SächsBO) müssen in allen Schlaf- und Kinderzimmern, sowie in allen Fluren, die als Rettungswege aus Aufenthaltsräumen dienen, Rauchmelder in-stalliert werden.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter diesem Link: Rauchmelderpflicht in Sachsen – worauf es ankommt
Quelle: Feuerwehr Dresden