Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 26-jährigen Afghanen Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden wegen gefährlicher Körperverletzung erhoben. Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, am 04.01.2023 gegen 20:30 Uhr in Tötungsabsicht mit einem Messer mehrfach auf seine ehemalige Lebensgefährtin in deren Wohnung in der Maternistraße in Dresden eingestochen zu haben. Im Ergebnis der Ermittlungen ist davon auszugehen, dass die Tat aus Eifersucht und verletztem Stolz erfolgte, da die 23-jährige Geschädigte die Beziehung zum Beschuldigten bereits im November 2022 beendet hatte und mit ihrem neuen Freund zusammenziehen wollte. Die Geschädigte erlitt schwere Verletzungen am Hals und am Oberkörper. Sie konnte nur durch eine unverzüglich erfolgte Behandlung im Krankenhaus gerettet werden.
Der Beschuldigte hat kurz nach der Tat aus eigenem Antrieb durch einen Notruf verhindert, dass die Geschädigte an den erlittenen Verletzungen verstarb. Er ist hierdurch vom Versuch eines Tötungsdeliktes strafbefreiend zurückgetreten, so dass die Tat nur noch als gefährliche Körperverletzung gewertet werden kann.
Der Beschuldigte wurde am 04.01.2023 vorläufig festgenommen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hat der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden am 05.01.2023 Haftbefehl gegen den Beschuldigten erlassen. Der Beschuldigte befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Er ist bereits einschlägig vorbestraft und hat zum Tatvorwurf keine Angaben gemacht.
Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.
Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt.
Quelle: Staatsanwaltschaft Dresden