Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 31-jährigen Deutsch-Ukrainer Anklage zum Schwurgericht des Landgerichts Dresden wegen Mordes erhoben. Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, zu einem nicht genau feststellbaren Zeitpunkt zwischen dem 14.10.2022 gegen 19.00 Uhr und dem 15.10.2022 gegen 17.15 Uhr, wahrscheinlich jedoch am Abend des 14.10.2022 zwischen 19.00 Uhr und 20.00 Uhr seine ehemalige Lebensgefährtin – eine 31-jährige Ukrainerin – in deren Wohnung in der St. Petersburger Straße in Dresden getötet zu haben. In Umsetzung seines wahrscheinlich spontanen Tatentschlusses soll der Beschuldigte im vorbenannten Zeitraum an der Wohnungstür der Geschädigten geklingelt haben. Als die Geschädigte ihre Wohnungstür öffnete, soll der Beschuldigte mit einem Messer mehrfach auf diese eingestochen haben. Die Geschädigte starb innerhalb weniger Minuten an den erlittenen Verletzungen.
Mit der Tötung seiner ehemaligen Lebensgefährtin soll der Beschuldigte die Durchsetzung seiner Rechte zum Umgang mit dem gemeinsamen Sohn und die Kontrolle über diesen erstrebt haben.
Die Staatsanwaltschaft geht im Ergebnis der Ermittlungen davon aus, dass die Tötung heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen erfolgte.
Der Beschuldigte wurde am 16.10.2022 vorläufig festgenommen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hat der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden am 16.10.2022 Haftbefehl gegen den Beschuldigten erlassen. Der Beschuldigte befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Er ist geringfügig vorbestraft und hat zum Tatvorwurf keine Angaben gemacht.
Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.
Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt.
Quelle: Staatsanwaltschaft Dresden