Am Dienstag wurde durch Beamte der Polizeidirektion Dresden eine Ärztin aufgrund eines Haftbefehls festgenommen. Der Ärztin wird vorgeworfen, eine Vielzahl falsche Atteste im Zusammenhang mit der Maskenpflicht sowie Atteste, dass aus medizinischen Gründen keine Impfungen oder eine COVID-19-Testung möglich sei, ausgestellt zu haben, obwohl keine tatsächlichen medizinischen Gründe vorlagen. Daran verdiente sie ca. 60.000,00 Euro. Die Staatsanwaltschaft Dresden und die Polizeidirektion Dresden ermitteln nun weiter gegen die 66-jährige Ärztin wegen des Verdachts des Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse im besonders schweren Fall in derzeit 162 Fällen. Schon im Jahre 2022 ermittelte die Staatsanwaltschaft Dresden gegen die Beschuldigte. In diesem Zusammenhang wurden 84 Objekte (71 in Mecklenburg-Vorpommern, vier in Sachsen und neun in Brandenburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Hamburg) durch insgesamt 225 Polizeibeamte am 29.09.2022 im Einsatz. Dabei wurden 317 falsch ausgestellte Atteste sichergestellt.
- Update 02.03.2023 -
Auf Anfrage von MeiDresden bei der Pressestelle der Staatsanwaltschaft Dresden wurde Folgendes mitgeteilt. Der Ermittlungsrichter am Amtsgericht Dresden hat entschieden, dass die beschuldigte Ärztin in Untersuchungshaft kommt. Die Ermittlungen sind sehr umfangreich, aktuell kann die Staatsanwaltschaft ihr insgesamt 162 Fälle nachweisen, es ist jedoch möglich, dass sich noch weitere Fälle nachweisen lassen.
Die Ärztin wird heute noch dem Ermittlungsrichter am Amtsgericht Dresden vorgeführt, dieser entscheidet dann, ob Haftgründe vorliegen und sie somit in Untersuchungshaft kommt oder ob der Haftbefehl aufgehoben bzw. ausgesetzt wird.
(Quelle: Medieninformation Staatsanwaltschaft Dresden vom 28.02.2023 und 30.09.2022)