Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen drei Libyer (20, 23 und 28 Jahre) Anklage zur Jugendkammer des Landgerichts Dresden wegen schweren Raubes und
gefährlicher Körperverletzung erhoben. Den Beschuldigten wird vorgeworfen, sich am 06.10.2022 entschlossen zu haben, einem später geschädigten, zur Tatzeit 61-jährigen Taxifahrer notfalls unter Anwendung von Gewalt stehlenswerte Gegenstände zu entwenden.
In Umsetzung dieses Tatentschlusses sollen die drei Beschuldigten den Taxifahrer im Bereich des Schlesischen Platzes vor dem Bahnhof Dresden-Neustadt am 06.10.2022 gegen 06:15 Uhr angesprochen und aufgefordert haben, sie zu dem ehemaligen Asylbewerberheim "Gustavheim" an der Pillnitzer Landstraße zu fahren. Dabei wussten die Beschuldigten, dass das Asylbewerberheim zu dieser Zeit saniert wurde und sich in einer abgelegenen Gegend befand. Der Geschädigte hielt vor der Einfahrt des Asylbewerberheims und forderte die Beschuldigten auf, die Taxifahrt zu bezahlen. Entsprechend dem vorgefassten gemeinsamen Tatplan ergriff der 20-jährige Beschuldigte nach dem Aussteigen aus dem Taxi ein mitgeführtes Reizgasspray, riss die Fahrertür auf und griff nach dem in der Fahrertür befindlichen Portemonnaie des Geschädigten, das etwa 600 Euro Bargeld enthielt, um es für sich und die beiden anderen Beschuldigten zu behalten.
Als der Taxifahrer zur Verhinderung der Wegnahme nach dem 20-jährigen Beschuldigten trat, soll dieser den Taxifahrer mit Reizgasspray besprüht haben. Hierdurch erlitt der Geschädigte Schmerzen und Rötungen im Bereich der Augen. Die Beschuldigten verließen sodann mit der Beute den Tatort.
Der 23-jährige und der 28-jährige Beschuldigte konnten noch am 06.10.2022 kurz nach der Tat im Rahmen der Tatortbereichsfahndung durch die Polizei festgenommen werden. Gegen beide Beschuldigte hat der Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Dresden am 07.10.2022 Haftbefehl erlassen. Der Haftbefehl gegen den 28-jährigen Beschuldigten wurde am 23.11.2022 außer Vollzug gesetzt, da der Fluchtgefahr durch Erteilung strenger Auflagen begegnet werden konnte. Der 23-jährige Beschuldigte befindet sich weiter in Untersuchungshaft.
Der 20-jährige Beschuldigte konnte zunächst unerkannt entkommen. Er wurde am 04.11.2022 festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.
Der 23-jährige und der 28-jährige Beschuldigte sind bereits vorbestraft. Der 20-jährige Beschuldigte ist nicht vorbestraft. Die Beschuldigten haben sich bislang nicht zu den Tatvorwürfen eingelassen.
Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.
Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt.
Quelle: Staatsanwaltschaft Dresden