Die Staatsanwaltschaft Dresden führt ein Ermittlungsverfahren gegen einen 56-jährigen Deutschen wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung. Der Beschuldigte soll am 13.02.2023 gegen 09:30 Uhr als Skifahrer in Flachau (Österreich) etwa 50 m unterhalb der Station PANORAMA-LINK die Abfahrt im Bereich der blauen Piste befahren haben. Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, dabei die notwendige Aufmerksamkeit und Vorsicht außer Acht gelassen und den vor ihm die Abfahrt langsamer herabfahrenden, zur Tatzeit 64-jährigen Geschädigten nicht beachtet zu haben. Infolge dessen soll der Beschuldigte mit dem Geschädigten im Bereich von dessen Rücken zusammengestoßen sein. Hierdurch stürzte der Geschädigte auf der Piste und zog sich eine Fraktur der linken Schulter zu, die ärztlich versorgt werden musste und zur schmerzbedingten Bewegungseinschränkung des linken Arms führte.
Das Ermittlungsverfahren wurde von der Staatsanwaltschaft Dresden von den Behörden der Republik Österreich übernommen, da der Beschuldigte im hiesigen Zuständigkeitsbereich wohnt.
Der Beschuldigte ist nicht vorbestraft und hat zum Tatvorwurf keine Angaben gemacht.
Die Staatsanwaltschaft Dresden hat beim Amtsgericht Dippoldiswalde beantragt, gegen den Beschuldigten im Strafbefehlswege eine Geldstrafe von 45 Tagessätzen zu je 90 Euro zu verhängen.
Quelle: Staatsanwaltschaft Dresden